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­Ulrich Commerçon zur Novellierung des Saarländischen Hochschulgesetzes

Mit dem neuen Hochschulgesetz sorgen wir für einen Modernisierungsschub für die Hochschulen in unserem Land. Wir bauen unzeitgemäße bürokratische Hürden ab, sorgen für einfachere Zugangsmöglichkeiten zum Studium auch ohne Abitur und bieten schnellere Verfahren in der Anwerbung von klugen Köpfen.

Fraktionsvorsitzender Ulrich Commerçon

Am Mittwoch wird die Novellierung des Saarländischen Hochschulgesetzes (SHSG) in abschließender Lesung im saarländischen Landtag beraten.

Ulrich Commerçon, SPD-Fraktionschef: „Mit dem neuen Hochschulgesetz sorgen wir für einen Modernisierungsschub für die Hochschulen in unserem Land. Wir bauen unzeitgemäße bürokratische Hürden ab, sorgen für einfachere Zugangsmöglichkeiten zum Studium auch ohne Abitur und bieten schnellere Verfahren in der Anwerbung von klugen Köpfen.“

Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (HTW saar) erhält eigenes Promotionsrecht

„Bereits im Regierungsentwurf wurde der HTW erstmals die Möglichkeit eröffnet, Promotionen gemeinsam mit einer Universität innerhalb eines Promotionszentrums zu betreuen und zu verleihen. Mit unserem Abänderungsantrag gehen wir jetzt noch einen Schritt weiter und ermöglichen unserer Fachhochschule darüber hinaus sogar ein eigenes Promotionsrecht in forschungsstarken Bereichen. Das ist ein Meilenstein für mehr Chancengerechtigkeit. Damit stärken wir die sich dynamisch weiterentwickelnde HTW. Dafür kämpfe ich seit 20 Jahren. Die CDU hat das leider immer blockiert”, so Commerçon. 

„Zudem haben wir die Promovierenden gehört und setzen im Rahmen der Novellierung eines ihrer wichtigsten Anliegen um: An unseren Hochschulen soll es nun eine eigene Interessensvertretung für Promovierende geben.”

Stärkung von Kooperationen und Verankerung der Nachhaltigkeit

Das Gesetz beinhaltet eine Vielzahl von konkreten Anregungen aus der Hochschulpraxis, um die Saar-Hochschulen als Orte zum Forschen und Lernen zu stärken. Dazu gehört etwa die weitere Stärkung von Kooperationen zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungsinstituten. Zudem wird erstmals das Gebot der Nachhaltigkeit für unsere Hochschulen gesetzlich verankert.

Noch engere Zusammenarbeit zwischen Land und Hochschulen

Die SPD-Fraktion unterstreicht erneut den in der Anhörung von Hochschulseite und Landesregierung bekräftigten den gemeinsamen Willen, auch die kommende Ziel- und Leistungsvereinbarung auf Augenhöhe zu erarbeiten.

„Die Novellierung des Hochschulgesetzes ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung und Weiterentwicklung unseres Wissenschaftsstandorts. Es ist wichtig, dass die Ziel- und Leistungsvereinbarung nicht nur abstrakte Willensbekundungen darstellt, sondern dass man klare und nachvollziehbare Ziele definiert und auch regelt wie man diese messen kann. Wenn die CDU kritisiert, dass dem Land im Falle des Scheiterns der Verhandlungen zur Ziel- und Leistungsvereinbarung ein Letztentscheidungsrecht zufiele, dann stellt sie sich letztlich gegen ihre eigenen Beschlüsse: Es war die CDU-Alleinregierung, die das Letztentscheidungsrecht vor über 20 Jahren im Hochschulgesetz verankert hat. 9 von 16 Bundesländern haben ähnliche Regelungen. Daran will sich bei der CDU anscheinend niemand mehr erinnern.”

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