Verfassungsschutzgesetz wird modernisiert: Demokratie wirksam schützen, parlamentarische Kontrolle stärken
Mit der Novelle wird ein klares Zeichen für den Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und für einen handlungsfähigen, rechtsstaatlich kontrollierten Verfassungsschutz gesetzt.
Der saarländische Landtag wird in der kommenden Woche das neue Verfassungsschutzgesetz verabschieden. Damit erhält der Verfassungsschutz im Saarland eine zeitgemäße und rechtssichere Grundlage für seine Arbeit.
Die Ausschussvorsitzende für Fragen des Verfassungsschutzes Martina Holzner erklärt:
„Das saarländische Verfassungsschutzgesetz stammt in seiner Grundkonzeption aus dem Jahr 1993, also aus einer völlig anderen Zeit. Seither hat sich die Bedrohungslage deutlich verändert. Extremistische Netzwerke und Radikalisierung verlagern sich zunehmend in den digitalen Raum. Gerade Rechtsextremismus bleibt die größte Gefahr für unsere Demokratie. Auch Einzelpersonen können sich heute außerhalb fester Strukturen radikalisieren und zu einer Gefahr werden. Deshalb braucht es einen modernen und rechtssicheren Rahmen für die Arbeit des Verfassungsschutzes.“
Für die SPD-Landtagsfraktion ist entscheidend, dass die erweiterten Möglichkeiten der Behörde mit klaren gesetzlichen Grenzen, rechtsstaatlichen Sicherungen und wirksamer parlamentarischer Kontrolle verbunden sind.
Sandra Quinten, innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, weiter:
„Der Verfassungsschutz arbeitet in einem sensiblen Bereich. Sicherheit und Freiheit müssen deshalb immer zusammen gedacht werden.“
Die Novelle stärkt die Kontrollrechte des Landtags gezielt. So wird sichergestellt, dass der zuständige Ausschuss durchgehend arbeitsfähig bleibt und seine Kontrollfunktion lückenlos wahrnehmen kann. Zudem erhalten die Mitglieder erweiterte Zugangs- und Informationsrechte gegenüber der Behörde.
Nach einer breiten Anhörung bringen wir nun einen Abänderungsantrag ein, der die dort gewonnenen Erkenntnisse aufgreift und in konkrete Regelungen überführt. Ein zentrales Ziel ist dabei die Stärkung der internen Transparenz. Künftig erhalten Mitarbeitende des Verfassungsschutzes die Möglichkeit, sich bei innerdienstlichen Missständen unmittelbar und ohne Dienstweg an den Ausschuss zu wenden. Sie werden dabei ausdrücklich vor Benachteiligungen geschützt, ihre Identität bleibt vertraulich.
„Damit stärken wir nicht nur die Kontrolle durch das Parlament, sondern auch die Möglichkeit, Missstände frühzeitig aufzudecken und Vertrauen in die rechtsstaatliche Arbeit des Verfassungsschutzes zu sichern“, so Quinten.
Mit der Novelle wird ein klares Zeichen für den Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und für einen handlungsfähigen, rechtsstaatlich kontrollierten Verfassungsschutz gesetzt.