SPD-Fraktion bringt Antrag für Gleichstellung und Schutz queerer Menschen ins Plenum
Unser Anspruch ist, dass Queerpolitik kein sogenanntes Nischenthema bleibt, sondern fester Bestandteil einer gerechten Gesellschaft ist.
Im Pride Month setzt die SPD-Landtagsfraktion ein deutliches Zeichen für Vielfalt und Gleichstellung: Die Fraktion unterstützt die engagierte Arbeit der Landesregierung beim neuen Landesaktionsplan „Vielfalt sexueller und geschlechtlicher Identität akzeptieren II“ und bringt einen Antrag ins Plenum ein, der zusätzlich auch die Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes fordert. Denn queere Menschen brauchen nicht nur Sichtbarkeit, sondern verfassungsrechtlich gesicherten Schutz.
Flora-Elisa Schröder, Sprecherin für Queerpolitik der SPD-Landtagsfraktion:
„Wer Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität ausgrenzt, stellt unsere demokratischen Grundwerte infrage. Queere Menschen gehören zur Mitte unserer Gesellschaft: Sie verdienen Respekt, Schutz und Anerkennung. Unser Anspruch ist, dass Queerpolitik kein sogenanntes Nischenthema bleibt, sondern fester Bestandteil einer gerechten Gesellschaft ist.“
Mit dem Antrag will die SPD-Fraktion die ressortübergreifende Zusammenarbeit im Bereich der Queerpolitik weiter stärken, Schulungsangebote ausweiten, Beratungsstrukturen verbessern und Hasskriminalität konsequent erfassen. Ein zentrales Anliegen ist die Ergänzung von Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes, um den ausdrücklichen Schutz vor Benachteiligung aufgrund „sexueller Orientierung“ und „geschlechtlicher Identität“.
Sascha Haas, Sprecher für Queerpolitik der SPD-Landtagsfraktion:
„Solange queere Menschen nicht ausdrücklich im Grundgesetz geschützt sind, bleibt ein blinder Fleck bestehen. Niemand darf wegen seiner sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität benachteiligt werden – und genau das muss unsere Verfassung endlich klar sagen.“