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David Maaß
01. September 2026

Maaß, Kaya-Karadağ: Wir laden die CDU-Fraktion ein, gemeinsam für Klarheit im Fall NVG zu sorgen

Untersuchungsausschuss NVG: Verfassungsrechtliche Bedenken ernst nehmen – SPD macht der CDU das Angebot, den Untersuchungsauftrag klarer zu fassen.

Die heutige Anhörung zu den Gutachten zum Einsetzungsbeschluss des Untersuchungsausschusses „Vorgänge bei der NVG“ zeigt: Die rechtlichen Bedenken der SPD-Fraktion waren berechtigt. Es gibt verfassungsrechtliche Grenzen, die der Ausschuss bei seiner Arbeit beachten muss. Deshalb will die SPD-Fraktion den Untersuchungsauftrag im Plenum klarer fassen und damit die Aufklärung beschleunigen. Sie lädt die CDU-Fraktion ein, diesen Weg zügig gemeinsam zu gehen. 

Die vorliegenden Gutachten zeigen, dass beim Einsetzungsbeschluss zum Untersuchungsausschuss „Vorgänge bei der NVG“ wichtige verfassungsrechtliche Fragen offen sind. Das betrifft vor allem die Bestimmtheit und die Grenzen des Untersuchungsauftrags. Die von der SPD-Fraktion frühzeitig geäußerten Bedenken waren deshalb berechtigt. 

„Die CDU hat uns wochenlang vorgeworfen, wir würden die Aufklärung verzögern, weil wir auf rechtliche Probleme hingewiesen haben. Jetzt liegen die Gutachten auf dem Tisch und diese verfassungsrechtlichen Probleme mit Blick auf den Einsetzungsbeschluss und in der Folge auch den Beweisbeschlüssen lassen sich nicht länger wegreden. Wir laden deshalb die CDU-Fraktion ein, gemeinsam für Klarheit zu sorgen“, erklärt der Obmann im Untersuchungsausschuss David Maaß.  

Die Gutachten zeigen an verschiedenen Stellen Grenzen für die Arbeit des Untersuchungsausschusses auf. Dazu gehören der Schutz der Rechte betroffener Personen, die besondere Stellung von Betriebsräten und politischen Parteien sowie bei noch laufenden Verfahren. Auch die Frage, wie konkret Personen, Vorgänge und Zeiträume im Untersuchungsauftrag benannt werden müssen, spielt eine wichtige Rolle. Diese Fragen haben direkte Folgen für die weitere Arbeit des Ausschusses. 

„Wir wollen eine umfassende Aufklärung der Vorgänge bei der NVG. Dafür muss aber eindeutig geregelt sein, welche Personen, Vorgänge und Zeiträume untersucht werden sollen. Ein Untersuchungsausschuss braucht einen klaren und rechtssicheren Auftrag – für seine eigene Arbeit und für alle Stellen, die ihm Unterlagen zur Verfügung stellen müssen“, ergänzt Sevim Kaya-Karadağ, ordentliches Mitglied des Ausschusses. 

Die Anhörung machte deutlich, dass einzelne Formulierungen des Einsetzungsbeschlusses unterschiedlich ausgelegt werden können. Das erschwert die Arbeit des Ausschusses und kann zu Streit über Beweisbeschlüsse und Aktenanforderungen führen. 

„Wir haben kein Interesse daran, jetzt Woche für Woche darüber zu streiten, was der Ausschuss darf und wo seine verfassungsrechtlichen Grenzen liegen. Das kostet genau die Zeit, die wir für die Aufklärung brauchen. Deshalb wollen wir diese Fragen jetzt aus dem Weg räumen. Ein klarerer Untersuchungsauftrag schafft eine rechtlich tragfähige Grundlage für die weitere Arbeit und wird uns schneller zum Ziel bringen.“, erklärt Maaß. 

Dazu wird eine erneute Befassung des Plenums mit dem Einsetzungsbeschluss notwendig sein. Personen, Vorgänge, Zeiträume und Grenzen der Untersuchung könnten dort genauer festgelegt werden. Die SPD-Fraktion will auf Grundlage der Gutachten und der Sachverständigenanhörung gemeinsam mit der CDU beraten, welche Änderungen dafür erforderlich sind. 

„Die CDU muss sich jetzt entscheiden, ob sie konstruktiv arbeiten will. Unser Angebot steht: Räumen wir gemeinsam die rechtlich problematischen Punkte aus dem Weg. Konzentrieren wir den Ausschuss auf konkrete Vorgänge und zulässige Beweisanträge. Wer schnelle und gründliche Aufklärung will, sollte daran ein Interesse haben“, so Maaß abschließend.