Commerçon: "Prien muss Schutzlücke bei Pflegekindern endlich schließen"
Magnus Jung hat geliefert. Der Gesetzentwurf liegt vor. Jetzt liegt die Verantwortung bei Karin Prien.
SPD-Landtagsfraktion fordert verbindliche Informationspflichten bei länderübergreifenden Unterbringungen
Nach dem Urteil gegen einen Sozialarbeiter aus Blieskastel wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern fordert die SPD-Landtagsfraktion Saarland Bundesfamilienministerin Karin Prien auf, eine konkrete Schutzlücke im Kinder- und Jugendhilferecht unverzüglich zu schließen. Der Mann wurde am 29. Mai 2026 vom Landgericht Saarbrücken zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
„Pflegekinder dürfen nicht aus dem Blick geraten“
Ulrich Commerçon, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion Saarland, erklärt:
„Der Fall aus Blieskastel macht auf furchtbare Weise sichtbar, wovor unser Familienminister Magnus Jung seit Jahren warnt: Pflegekinder dürfen bei länderübergreifenden Unterbringungen nicht aus dem Blick der Behörden vor Ort geraten. Viele dieser Kinder haben bereits Belastungen erlebt, bevor der Staat Verantwortung für ihre Unterbringung übernimmt. Gerade deshalb muss in der Obhut des Staates besonders verlässlich geschützt sein, wo sie leben, wer sie betreut und wer Verantwortung trägt. Zwischen Zuständigkeit auf dem Papier und Schutz im wirklichen Leben darf keine Lücke bleiben.“
Schutzlücke liegt im Bundesrecht
Die Schutzlücke liegt in § 37c Absatz 3 Satz 4 SGB VIII. Dort ist bislang geregelt, dass das Jugendamt am Wohnort der Pflegeperson beteiligt werden soll, wenn ein Pflegekind außerhalb des Bereichs des eigentlich zuständigen Jugendamtes untergebracht wird. Aus dieser Soll-Regelung muss eine verbindliche Pflicht werden. Wenn ein Jugendamt ein Pflegekind in einem anderen Bundesland unterbringt, muss das Jugendamt am tatsächlichen Aufenthaltsort zwingend, frühzeitig und nachweisbar davon erfahren.
Commerçon weiter:
„Es ist niemandem zu erklären, dass ein Auto bei einem Wohnortwechsel ordentlich umgemeldet werden muss, während bei Pflegekindern nicht mit derselben Klarheit geregelt ist, welches Jugendamt vor Ort informiert und eingebunden sein muss. Wenn ein Kind aus Hessen ins Saarland kommt, muss das saarländische Jugendamt verbindlich informiert, eingebunden und handlungsfähig sein. Kinder dürfen nicht zwischen Akten, Trägern und Zuständigkeiten verschwinden.“
Magnus Jung hat Entwurf bereits zu Ampel-Zeiten vorgelegt
Der saarländische Familienminister Magnus Jung hat diese Schutzlücke früh erkannt und bereits zu Zeiten der Ampel-Regierung einen konkreten Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesrechts vorgelegt. Ziel ist, aus der bisherigen Soll-Regelung in § 37c SGB VIII eine echte Beteiligungspflicht zu machen. Bei länderübergreifenden Unterbringungen soll das Jugendamt am tatsächlichen Aufenthaltsort der Pflegeperson verpflichtend, frühzeitig und dokumentiert einbezogen werden.
„Magnus Jung hat geliefert. Der Gesetzentwurf liegt vor. Jetzt liegt die Verantwortung bei Karin Prien. Die Bundesfamilienministerin muss diesen Entwurf aufgreifen. Er darf im Haus Prien nicht weiter liegen bleiben. Betroffenheit schützt kein Kind. Aus dem Wissen um diese Lücke muss endlich verbindliches Recht werden“, so Commerçon.
Bund muss klare Vorgaben schaffen
Die SPD-Landtagsfraktion fordert klare bundesgesetzliche Vorgaben: verbindliche Informationspflichten, dokumentierte Zuständigkeiten, nachvollziehbare Prüfwege und wirksame Folgen, wenn diese Pflichten missachtet werden.
Commerçon abschließend:
„Viele Menschen in Jugendämtern und bei freien Trägern leisten jeden Tag verantwortungsvolle Arbeit für Kinder und Familien. Gerade deshalb brauchen sie klare Regeln und ein Bundesrecht, das Kinderschutz nicht dem Zufall überlässt. Das Saarland hat früh auf diese Lücke hingewiesen und einen Gesetzentwurf vorgelegt. Jetzt muss Berlin handeln.“