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Koalition stellt das SPolDVG vom Kopf auf die Füße

Das SPolDVG ebnet der saarländischen Polizei den Weg in das digitale Zeitalter. Es stellt die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung neu auf, damit schwerste Kriminalität schneller und effektiver bekämpft werden kann.

ulrich-commercon

Nach der Sitzung des Innenausschusses zeigt sich die SPD-Fraktion zufrieden mit den Abänderungen am SPolDVG. Das SPolDVG ebnet der saarländischen Polizei den Weg in das digitale Zeitalter. Es stellt die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung neu auf, damit schwerste Kriminalität, die sich nicht allein auf das Saarland begrenzt, in Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern schneller und effektiver bekämpft werden kann. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens haben die Koalitionsfraktionen den Gesetzesentwurf vom Kopf auf die Füße gestellt und einen vernünftigen Ausgleich von Freiheit und Sicherheit geschaffen. 

Mit unseren Abänderungen zum SPolDVG erreichen wir unter anderem wichtige Verbesserungen für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger.

Wir schützen Journalistinnen und Journalisten vor verdeckten Maßnahmen (§ 41 SPolDVG). Damit schützen wir die Pressefreiheit und das besondere Verhältnis zwischen Journalistinnen und Journalisten und ihren Quellen. Im Gesetzentwurf waren verdeckte Maßnahmen bisher unter anderem nur gegen Rechtsanwälte, Ärzte und Geistliche unzulässig.

Wir führen eine Rechtsgrundlage für den sogenannten Durchsetzungsgewahrsam ein (§ 13 und § 16 SPolG). Das Saarland und Baden-Württemberg sind zurzeit die einzigen Bundesländer, die z.B. Platzverweise gegen renitente Störer nicht durch die Ingewahrsamnahme durchsetzen können. Damit stärken wir den Schutz für Betroffene häuslicher Gewalt, indem eine Wohnungsverweisung durch eine Ingewahrsamnahme durchgesetzt werden kann. Die Polizei hat nun auch eine klare rechtliche Handhabe.

„Die Polizei darf die Bodycam in Wohnungen einsetzen, wenn eine dringende Gefahr für Leib oder Leben einer Person abgewehrt werden soll (§ 32 Abs. 3 SPolDVG). Die Weiterverarbeitung der erhobenen Daten steht aber unter Richtervorbehalt. Damit ziehen wir eine wichtige Schwelle für die weitere Verarbeitung dieser besonders sensiblen Daten ein. Im Falle von Gewalt in engen sozialen Beziehungen können die Aufzeichnungen wichtige Beweismittel für die Betroffenen darstellen“, so die Vorsitzende des Innenausschuss Petra Berg (SPD). 

Wir stärken die Auskunftsrechte von Bürgerinnen und Bürgern, wenn sie den Verdacht haben, von einer polizeilichen Datenverarbeitung betroffen zu sein oder dies nachweislich sind.

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