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Petra Berg

Herausgabe von Coronagästelisten an die Ermittlungsbehörden

SPD fordert Klarstellung im Justiz-Ausschuss

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Zur aktuellen Debatte über die Verwertung von Coronagästelisten im Zuge polizeilicher Ermittlungen erklärt die parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Landtagsfraktion Petra Berg:

„Die Herausgabe persönlicher Daten auf den Coronagästelisten erfolgt im guten Glauben der Bürgerinnen und Bürger, dass diese ausschließlich zum Zwecke der Nachverfolgung von Infektionsketten und zur Eindämmung des Corona-Virus genutzt werden. Daher sehen wir die Verwertung der Coronagästelisten im Zuge von polizeilichen Ermittlungsverfahren kritisch. Es besteht die Gefahr, dass damit die Bereitschaft zur Herausgabe persönlicher Daten sinkt bzw. durch die Angabe falscher Daten die Nachverfolgung unmöglich wird. Hier braucht es unbedingt eine entsprechende Klarstellung seitens des Innenministeriums, unter welchen Bedingungen die Auswertung der Daten erfolgen darf und wann eine solche Maßnahme in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der jeweiligen Tat steht. Ein Richtervorbehalt könnte dabei eine angemessene Hürde darstellen. Angesichts der Vielzahl an aufgeworfenen Fragen wird die SPD-Fraktion das Thema auf die Tagesordnung des Justiz-Ausschusses setzen.“

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