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Ulrich Commerçon

Commerçon: Infektionsschutz und Grundrechtsschutz müssen im Einklang stehen

ulrich-commercon

Zu den heutigen Beschlüssen der Landesregierung erklärt der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Ulrich Commerçon:

„Es ist richtig, dass die Landesregierung aus ihrer dringenden Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nun eine Verpflichtung gemacht hat. Je mehr Menschen Alltagsmasken tragen, desto höher ist der Schutz für Risikogruppen. Damit ist der verpflichtende Mund-Nasen-Schutz eine geeignete und verhältnismäßige Maßnahme, um das Infektionsgeschehen auch vor dem Hintergrund der anstehenden Lockerungen im Blick zu halten. Es ist auch gut, dass der Beschluss gemeinsam mit weiteren Bundesländern getroffen wurde, um einen bundesweiten Flickenteppich zu vermeiden. Damit beweist die Landesregierung erneut ihre Handlungsfähigkeit in der Krise."

Darüber hinaus hat der Ministerrat heute die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie dahingehend angepasst, dass Demonstrationen unter Berücksichtigung von Auflagen zum Infektionsschutz ermöglicht werden können.

Commerçon: „Der Widerspruch gehört zur Demokratie. Die Politik ist nicht unfehlbar, wir Politiker sind nicht Erwählte, sondern Gewählte. Das gilt auch jetzt. Auch mir schlagen zur Zeit zwei Herzen in der Brust – der Wunsch, nach umfassendem Schutz der Menschen aber auch die Einsicht in die Notwendigkeit und Unverzichtbarkeit einer lebendigen Demokratie. Deshalb ist es gut, dass die Landesregierung die  Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie so anpasst, dass Demonstrationen unter strengen Schutzauflagen wieder möglich sind. Aber auch das Parlament ist jetzt gefragt, um Wege zu finden, die Grundrechtsschutz und Infektionsschutz miteinander in Einklang bringen. Auch im Hinblick auf die Hinweise des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, Prof. Rixecker, werden wir in den kommenden Wochen einzelne Maßnahmen vor dem Hintergrund ihrer Sinnhaftigkeit und des sich verändernden Infektionsgeschehens neu bewerten müssen.“

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