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Magnus Jung

Anerkennung und Finanzierung von Alltagshelfern für Pflegebedürftige

Verordnung muss möglichst schnell korrigiert werden

magnus-jung

Die Verordnung zur Anerkennung und Finanzierung der Alltagshelfer für Pflegebedürftige wird kurz nach Inkrafttreten wieder geändert. Das kündigte die Regierung heute im Sozialausschuss an. 

Dazu Magnus Jung: „Nachdem zahlreiche Anbieter gegen die Deckelung der Stundensätze, die bei den Pflegekassen abgerechnet werden dürfen, protestiert hatten, ist eine schnelle Korrektur notwendig. Das Sozialministerium ist mit der Regelung über das Ziel hinausgeschossen. Weil die Regelung vielen Anbietern keine kostendeckende Finanzierung der Angebote ermöglicht, droht ansonsten vielen Beschäftigten die Arbeitslosigkeit und ein Zusammenbruch der Angebotsstruktur. Darunter müssten dann vor allem die Pflegebedürftigen leiden, aber auch die Beschäftigten. Ich begrüße daher die Ankündigung, die kürzlich eingeführte Deckelung wieder zu ändern.“

Zum Hintergrund:

Jede und jeder Pflegebedürftige verfügt über monatlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Die Verordnung zur Anerkennung und Finanzierung der Alltagshelfern für Pflegebedürftige regelt u.a., dass die Anbieter dieser Pflegeleistungen bei Leistungen mit Schwerpunkt Hauswirtschaft nur noch 25 Euro/Stunde bzw. bei Leistungen mit Schwerpunkt Betreuung/Begleitung 30 Euro/Stunde abrechnen können.

Dieser Betrag kann aber nach Angaben zahlreicher Anbieter vielfach nicht die Aufwendungen decken, die durch Arbeitslohn mit Pflegemindestlohn, Fahrtkosten, Pflichtversicherungen etc. entstehen und sorgen so dafür, dass möglicherweise Anbieter kurzfristig ihren Betrieb schließen müssen, wodurch die Versorgungsmöglichkeiten in diesem Bereich weiter abnehmen.

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