
Sowohl das Zustimmungs- als auch das Beteiligungsquorum für Volksentscheide ist in der derzeit geltenden Fassung zu hoch. Im Vergleich zu allen anderen Bundesländern hat das Saarland die strengsten Voraussetzungen für einen erfolgreichen Volksentscheid. Als Beteiligungsquorum schlagen wir ein Viertel der Stimmberechtigten und als Zustimmungsquorum die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen vor.
Nach unserer Ansicht sollten sich Volksbegehren auch auf 'finanzwirksame Gesetze' beziehen können, wenn die finanziellen Auswirkungen weniger als 0,5 Prozent des Landeshaushalts betragen und gleichzeitig einen Vorschlag für die Deckung der Kosten der begehrten Maßnahme enthalten. Mit Hilfe dieser Regelung soll verhindert werden, dass durch den Begriff "finanzwirksame Gesetze" alle Regelungen der Volksgesetzgebung entzogen werden, deren materielle Umsetzung auch nur minimale Auswirkungen auf den Landeshaushalt haben. Diese Regelung findet bereits auf kommunaler Ebene beim Bürgerbegehren bzw. Bürgerentscheid Anwendung.
Wir brauchen aber gesetzliche Rahmenbedingungen, dass noch mehr Menschen als bisher Verantwortung übernehmen und sich ehrenamtlich für das Gemeinwohl einsetzen können – „ohne mit einem Bein vor Gericht zu stehen“. So soll eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches die Haftung ehrenamtlich tätiger Vereinsmitglieder gegenüber dem Verein auf Fälle grob fahrlässiger oder vorsätzlich herbeigeführter Schäden begrenzen. Entsteht der Schaden einem Dritten, soll das Vereinsmitglied vom Verein die Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen können.
Sehr, sehr lange steht dieses umstrittene Haftungsrecht für ehrenamtliche Vorstandsmitglieder auf der politischen Agenda. Bislang hat sich auf diesem Rechtsgebiet nichts Wesentliches geändert.
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