
Zukünftig muss die Landesregierung zwei Mal pro Jahr über die Vergabe von Gutachten und Beraterverträgen etc. informieren, sobald die Kosten die Marke von 5.000 Euro übersteigen. Ab einem Schwellenwert von 50.000 Euro ist der Finanzausschuss vor Vergabe des entsprechenden Auftrages zu informieren, so dass das Parlament im Vorfeld Möglichkeit zur Beratung hat.
Damit ist für mehr Kontrolle und Klarheit gesorgt und der grenzenlosen Gutachteritis auf Steuerzahlerkosten ein Ende gesetzt.
Hintergrund dieser Maßnahme war eine Parlamentarische Anfrage des SPD-Abgeordneten Reinhold Jost über die „Vergabe von Gutachten, Studien, Beraterverträgen und Umfragen durch die Regierung des Saarlandes“ (DS 14/532). In der Antwort musste die Landesregierung einräumen, dass sie in den letzten Jahren über 16 Mio. Euro für Berater und Gutachten ausgegeben hatte.
Unten wird gekürzt, damit es für oben reicht. Mindestens 22.500 Euro Steuergelder soll ein Schweizer Berater erhalten, damit die Ministerpräsidentin Tipps für ihr Styling erhält und ihre Reden geschrieben bekommt - das ist schon ein starkes Stück. Wenn gleichzeitig genau dieses Geld dann fehlt, um es in die Kinderbetreuung zu investieren, wirkt das Ganze nur noch grotesk. Für 22.500 Euro würde man einem behinderten Kind etwa die Betreuung finanzieren können, die jetzt verweigert wird. Konkret: Das Geld für teure Politikberater ist da, für die Integrationshilfe behinderter Kinder nicht. Das ist die Gerechtigkeit à la Jamaika.“
Nach der heutigen Sitzung des Unter....
Der Obmann der SPD-Landtagfraktion,....
In der heutigen Kulturausschuss-Sit....
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