Mit dem sogenannten Petitionsrecht wird jeder Bürgerin und jedem Bürger per Verfassung zugesichert, sich mit Bitten oder Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden.

Indem Sie auf die externen Links klicken, kommen Sie bereits auf die entsprechenden Formulare.
Sie können Ihr Anliegen in einem Brief oder direkt online schildern bzw. beschreiben.

Silke Biendel
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