(05.03.10) „Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt den Beschluss des Bundesrates, dass Kinderlärm zukünftig kein Grund mehr für gerichtliche Klagen sein darf“, sagte Cornelia Hoffmann-Bethscheider, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion.
Die Bundesregierung sei jetzt aufgefordert, unverzüglich die entsprechende Rechtslage anzupassen.
„Kinderlärm ist Ausdruck natürlichen Verhaltens der Kinder und daher auf keinen Fall mit Verkehrs- oder Gewerbelärm gleichzusetzen. Die Bundesregierung muss nun durch rasches Handeln in dieser Frage unser Land familien- und kinderfreundlicher gestalten“, so Hoffmann-Bethscheider weiter.