(04.02.10) Anlässlich der heutigen Entscheidung über das Gesetz über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Saarland erklärt Eugen Roth, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: „Wir wollen keine Bolkestein-Richtlinie durch die Verfahrens-Hintertür zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit der Einführung eines Einheitlichen Ansprechpartners haben EU-Dienstleister im Saarland die Möglichkeit, von einer Stelle aus allen notwendigen Beratungs- und Verwaltungsschritte abzuwickeln. Für uns ist dabei klar, dass diese Aufgabe auch Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über das Arbeits- und Sozialrecht umfassen muss.“
Die Gesetzesvorlage der schwarz-gelb-grünen Landesregierung entwickelte dabei das sogenannte „Kammermodell“. Danach soll die Beratungsleistung von den im Saarland ansässigen Kammern mit Ausnahme der Arbeitskammer geleistet werden.
„Die sozial- und arbeitsmarktpolitische Expertise kann über die Arbeitskammer eingebracht werden. Der Jamaika-Gesetzentwurf schließt die Arbeitskammer aber als einzige Kammer aus der Trägerschaft aus. Darüber hinaus laufen viele mit der Dienstleistungstätigkeit in Verbindung stehende Verwaltungsverfahren auf kommunaler Ebene ab. Unser Vorschlag war daher, den kommunalen Zweckverband eGo-Saar mit in das Modell aufzunehmen. Das wurde von der Landesregierung und die sie tragenden Parteien abgelehnt“, so Eugen Roth weiter.
Nach Auffassung der SPD- Landtagsfraktion geht der Gesetzesentwurf der Landesregierung auch in Sachen Mehrsprachigkeit nicht weit genug. Die Dienstleistungsrichtlinie sehe lediglich die Pflicht vor, die Beratungsangebote auch auf englisch zur Verfügung zu stellen. „Wir müssen hier im Drei-Lände-Eck bei der Umsetzung den Schwerpunkt auch auf Französisch legen. Das ist für eine effiziente Beratung elementar“, so Roth abschließend.