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Die SPD-Landtagsfraktion



Im Allgemeinen bezeichnet die Fraktion eine Gruppierung von Abgeordneten, die sich freiwillig zusammenschließt, um ihre politischen Interessen und Ziele im Parlament zu verfolgen.
Einer Fraktion stehen als Organ des Parlaments besondere Befugnisse zu und sie kann die parlamentarische Arbeit entscheidend mitbestimmen: Durch Mitwirken an Gesetzgebung, Kontrolle der Regierung, Wahlen, Öffentlichkeitsarbeit und Meinungsäußerung. Dazu bekommt sie finanzielle Mittel vom Land. Fraktionen können zum Beispiel Gesetzesentwürfe und Entschließungsanträge einbringen, Enquête-Kommissionen einsetzen, Untersuchungsausschüsse verlangen usw.
 
Fraktionen haben an der Spitze ihrer Organisation jeweils einen Vorsitzenden sowie mehrere Stellvertreter und einen Parlamentarische Geschäftsführer. Ihnen unterstellt ist der Fraktionsstab mit der Fraktionsverwaltung und den Vorsitzenden der jeweiligen Arbeitskreise.
Das politische Alltagsleben der Fraktion spielt sich über ihre verschiedenen "Organe" ab. Oberstes Beschlussorgan ist die Gesamtfraktion (wöchentliche Fraktionssitzung). Diesem zur Seite steht der Fraktionsvorstand. Der Fraktionsvorstand der SPD zählt 9 Mitglieder.
 
Letztendlich sind Fraktionen die politischen Kraftzentren des parlamentarischen Geschehens. In der Praxis versuchen die Fraktionen in zahlreichen Sitzungen, Gremien und Ausschüssen eine gemeinsame Linie zum geschlossenen Handeln zu finden. Sie bilden den politischen Willen, der dann im Landtag und an der Öffentlichkeit artikuliert wird. Es wird daher erwartet, dass die Fraktionen bei zentralen politischen und gesellschaftlichen Fragen eine einheitliche Meinung vertreten. Dies schlägt sich in der Praxis bei Abstimmungen im so genannten Fraktionszwang nieder, obwohl der eigentlich im Gegensatz zu dem im Grundgesetz verankerten „Freien Mandat“ steht.