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		<title>SPD Fraktion Saar</title>
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		<description>Aktuelles von der SPD Fraktion Saar</description>
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			<title>SPD Fraktion Saar</title>
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		<lastBuildDate>Fri, 17 May 2013 14:27:00 +0200</lastBuildDate>
		
		
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			<title>Verbraucherschutzminister folgen Saar-Antrag zur Schulverpflegung</title>
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			<description>Anke Rehlinger fordert ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Kita- und Schulessen</description>
			<content:encoded><![CDATA[Die saarländische Ministerin Anke Rehlinger hat bei der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) in Bad Nauheim einen Erfolg beim Thema Kita- und Schulverpflegung erzielt. Das Saarland hatte gefordert, den Mehrwertsteuersatz für Essen in Schulen und Kindertagesstätten von 19 % auf den ermäßigten Satz von 7 % zu senken. Diesem Antrag sind die Länderkollegen gefolgt. Im April hatten bereits die Agrarminister der Länder bei ihrem Treffen in Berchtesgaden den saarländischen Vorstoß unterstützt.<br />Verbraucherschutzministerin Rehlinger: „Diese beiden Etappensiege geben uns Rückenwind und erzeugen hoffentlich den nötigen politischen Druck für eine Umsetzung unserer Forderung. Ich erwarte nun, dass der Bund die Beschlüsse der Fachminister-Konferenzen zügig aufgreift und für eine steuerrechtliche Änderung beim Schulessen sorgt.“<br />Zum Hintergrund: Die Bedeutung eines ausgewogenen und gesunden Schulessens kommt im derzeitigen Steuerrecht nicht zum Ausdruck: Für Essen, das außer Haus verkauft wird und überwiegend als ernährungsphysiologisch wenig empfehlenswertes Fast Food einzustufen ist, gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %. Wird das Essensangebot mit einer Restaurationsleistung verknüpft wie im Fall der Essensausgabe an Schulen durch den Caterer, fällt der volle Steuersatz von 19 % an.<br />Eine weitere Vorlage des Saarlandes zum Thema Schulverpflegung wurde auf VSMK nicht angenommen. Das saarländische Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hatte gefordert, den Qualitätsstandard der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE), dessen Einhaltung für das Essen in Schulkantinen bisher lediglich empfohlen wird, bundesweit verbindlich einzuführen. Das Saarland ist bisher das einzige Bundesland, in dem die Essensanbieter den DGE-Standard ab dem kommenden Schuljahr verpflichtend einhalten müssen.<br />Ministerin Rehlinger hält eine verbindliche Einführung des Qualitätsstandards für notwendig, da die DGE-Vorgaben, weil sie nur empfehlenden Charakter haben, in der Praxis oft nicht eingehalten werden. „Da ein solches Vorhaben nur umsetzbar ist, wenn die Verbraucherschutz- und die Bildungsminister in den Ländern dies gemeinsam wollen und sich eng abstimmen, ist unsere Initiative offenbar bei der Mehrheit der Länderkollegen auf Skepsis gestoßen“, vermutet Rehlinger. „Das finde ich bedauerlich. Wir werden unsere Vorreiterrolle aber dazu nutzen, weiterhin bundesweit für die Qualitätssicherung in Schulkantinen zu werben.“]]></content:encoded>
			<category>Presse</category>
			<category>Bildung</category>
			<category>Kultur</category>
			<category>Medien</category>
			<category>Soziales</category>
			<category>Gesundheit</category>
			<category>Frauen</category>
			<category>Familie</category>
			<category>Umwelt</category>
			<category>Verbraucherschutz</category>
			<category>Rehlinger Anke</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 17 May 2013 14:27:00 +0200</pubDate>
			
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			<title> Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Stromsperren verhindern</title>
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			<description>13. Sitzung des Landtages am 20. März 2013</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="blocksatz">Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Verbraucherzentralen haben berechnet, dass in einem durchschnittlichen Haushalt mittlerweile 13 Prozent des verfügbaren Einkommens für Energie aufgewendet werden muss. Wir können bei den Nebenkosten wirklich schon von der zweiten Miete reden. Dadurch entwickelt sich der Anstieg der Energiekosten zu einem sozialen Problem. Das ist ganz klar. Professor Dr. Bierbaum, Sie haben recht: Bei uns ist das durch das dramatische Unglück in Burbach in den Fokus gerückt. Das war ein Brand, bei dem drei Kinder umgekommen sind. Deshalb ist in der Zwischenzeit einiges passiert.<br />Es ist richtig: Die ansteigenden Strompreise werden dazu führen, dass immer mehr Menschen der Strom abgestellt wird, weil sie ihn überwiegend nicht bezahlen können. Die Verbraucherzentralen gehen sogar von 840.000 Haushalten in der Bundesrepublik aus, denen jährlich der Strom abgestellt wird. Klar ist, dass einkommensschwache Haushalte die Kostensteigerungen nicht allein durch eine Veränderung des Verhaltens oder durch Energieberatung in den Griff bekommen. Das nützt mir wenig, wenn ich das Geld nicht habe, um mir ordentliche Geräte zu kaufen, die energiesparend sind. Das kann ich nur, wenn ich das Geld dafür habe, auch wenn ich guten Willen habe. Deshalb nützt es wenig, immer wieder den Stromanbieter zu wechseln. Das reicht als Maßnahme nicht aus.<br />Deshalb hat die Verbraucherministerkonferenz einen sogenannten Spartarif vorgeschlagen. Das ist der progressive Spartarif, der im GRÜNEN-Antrag vorkommt. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, die Energieversorger zu verpflichten, einen sozialen und ökologischen Progressivtarif als Wahltarif anzubieten. Das war ein Vorschlag der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Das heißt, es gibt einen Grundtarif, wenn man eine bestimmte Menge verbraucht. Wenn man über eine bestimmte Menge bezieht, wird es teuerer. Das hat damit auch eine Lenkungswirkung. Das halte ich für sehr sinnvoll. Es ist sozial und ökologisch. Bedauerlicherweise ist die Bundesregierung diesem Vorschlag nicht gefolgt. Deshalb ist es ein erster Lösungsansatz, im September eine andere Regierung zu wählen. Dann können wir das vielleicht umsetzen.</p>
<p class="blocksatz"><br />Vereinzelt Beifall bei den Oppositionsfraktionen. ? Abg. Becker (CDU): Damit waren wir aber nicht gemeint. - Lachen</p>
<p class="blocksatz"><br />Die Große Koalition steht hier nicht gemeinsam. Das kann man vielleicht voraussetzen. - Trotz der Blockade haben die Akteure im Land nicht die Hände in den Schoß gelegt. Vielmehr haben Ministerin Rehlinger, die Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Saarbrücken, Charlotte Britz, und auch der Regionalverbandsdirektor Peter Gillo versucht, Regelungen und Lösungen zu finden. Ziel der Maßnahmen von Stadt und Land ist es, besonders schutzbedürftige Gruppen vor Stromsperren zu schützen. Der Regionalverband und die Landeshauptstadt Saarbrücken haben Lösungsansätze entwickelt, die insbesondere der am stärksten betroffenen Gruppe helfen sollen, nämlich den Sozialhilfeempfängern. Im November letzten Jahres - also nicht erst, als Ihr Antrag geschrieben wurde - wurde ein Vier-Punkte-Modell zur Reduzierung von Stromsperren gemeinsam mit Energie SaarLorLux, dem Netzbetreiber Stadtwerke Saarbrücken, den Jobcentern und den Beratungseinrichtungen - wie zum Beispiel der Schuldnerberatung - präsentiert. Das funktioniert. Das heißt, die Sozialleistungsempfänger erklären sich einverstanden, dass ein Datenaustausch zwischen Energieundversorger und Jobcenter möglich ist, wenn Stromsperren drohen.<br />Instrumente sind Darlehen, Stundungsanträge, Abschlagszahlungen und die Schuldnerberatung. Es werden nicht nur künftige Sozialleistungsempfänger angesprochen, sondern auch Personen, die bereits im Sozialleistungsbezug sind. Sie werden über diese Möglichkeiten unterrichtet. Das halte ich für sehr wichtig; das ist sinnvoll. Die Energieversorger weisen auf Hilfsmöglichkeiten und Beratungseinrichtungen hin, wie Sie, Herr Prof. Dr. Bierbaum, es verlangt haben. Stromsperren werden auch nur noch montags bis donnerstags ausgesprochen, damit man die Möglichkeit hat, eine Beratung in Anspruch zu nehmen. So sitzt man nicht über das Wochenende ohne Strom da, weil die Ämter nicht besetzt sind. Am Wochenende darf also kein Strom mehr abgestellt werden. Energie SaarLorLux verpflichtet sich, frühzeitig auf Probleme hinzuweisen und nicht erst dann, wenn große Summen zusammengekommen sind, damit die Möglichkeit der Rückzahlung besteht.<br />Das ist ein praktikables Modell für die Stadt Saarbrücken und den Regionalverband im Rahmen seiner Möglichkeiten. Sinnvoll wäre es auch - das ist von meinen Vorrednern angesprochen worden -, dass man zu der alten Regelung zurückkommt, wonach SGB-II-Empfängern der Betrag automatisch abgezogen und überwiesen wird, damit Stromsperren gar nicht entstehen können. Das war früher so. Dafür brauchen wir die Bundesregierung. Also nochmals mein Argument: Wenn Änderungsmöglichkeiten gewollt sind, muss man das Wahlverhalten verändern. Für die Landesregierung hat Frau Rehlinger, unsere Ministerin, bei ihrer geplanten Regelung nicht nur die Sozialleistungsempfänger in den Fokus genommen, sondern auch Haushalte, die aufgrund der Höhe ihres Einkommens keinen Sozialhilfeanspruch haben, aber dennoch von Stromsperren betroffen sind. Das sind immer mehr. Es ist nicht nur die Gruppe der Sozialleistungsempfänger, sondern gerade die Gruppe dazwischen. Die Landesregierung ist dabei, mit allen saarländischen Anbietern - es geht leider nur mit saarländischen Anbietern - eine gesamtsaarländische Regelung zu vereinbaren. Diese soll, wenn ich richtig informiert bin, im April unterschrieben werden. Frau Ministerin Rehlinger hatte bereits am 07. November und am 13. Dezember, also lange Monate vor dem heutigen Antrag, Vertreter von allen saarländischen Stromversorgungsunternehmen, die zuständigen Sozialbehörden, Verbraucher- und Sozialverbände und sonstige Beratungsstellen an einen Tisch gebeten, mit dem Ziel, landesweit einheitliche Handlungsempfehlungen anzubieten. Als Basis dieser Handlungsempfehlungen dient eine Selbstverpflichtungserklärung, die aktuell mit allen Akteuren abgestimmt wird. Geplant ist hier eine Abtretungserklärung an die Sozialbehörden. Das ist ganz wichtig, solange es keine bundeseinheitliche Regelung gibt. Auch die Ratenzahlung zur Begleichung von Rückständen ist geplant und der verstärkte Einsatz von Prepaid-Zählern. Wenn einmal der Strom abgesperrt ist, habe ich immer noch die Möglichkeit, durch das Einwerfen von Geld Strom zu bekommen, wenn es nötig ist. Hinzu kommt die Verbesserung von Information und Kommunikation zwischen Stromversorgen und Kunden. Bei allen Maßnahmen wird immer ein Info-Blatt mitgeliefert und darauf hingewiesen. Mit der Zahlungsaufforderung erhält der von der Stromsperre bedrohte Kunde ein Informationsblatt, das Ansprechpartner nennt, angefangen vom Sozialamt über die Schuldnerberatung bis hin zu den Stromanbietern, die ebenfalls Ansprechstellen haben. So kann das Problem abgewendet werden. Die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle der Stromversorger und zuständigen Sozialbehörden ist ebenfalls geplant. Stromsperren dürfen, genau wie das in Saarbrücken und im Regionalverband geregelt ist, nur noch von montags bis donnerstags erfolgen, damit am Wochenende, wenn niemand da ist, auch der Strom nicht abgestellt wird. Die Stromversorger nennen den Stromkunden Beratungsstellen, die über Stromsperren informieren. Die Beratung wird in Zukunft kostenlos sein. Die Verbraucherzentralen verlangen für die Beratung ebenfalls nicht viel Geld und für bestimmte Gehaltsgruppen überhaupt keines. Das kann ebenfalls eine große Hilfe sein. Nun zu den Anträgen der LINKEN und der GRÜNEN. Herr Prof. Dr. Bierbaum, Sie haben gesagt, man solle nicht in das Ritual verfallen, Anträge nur abzulehnen, weil sie von anderen Fraktionen sind. Das wollen wir überhaupt nicht, ich muss Ihnen aber sagen, es kann nicht sein, dass man einfach verlangt, Strom dürfe nicht abgestellt werden, und damit den Freibrief für den unkontrollierten Verbrauch von Strom ausstellt. Das ist nicht die Lösung. Deshalb können wir Ihren Antrag nicht unterstützen. Wir haben mit der kurz vor der Unterschrift stehenden Regelung von Frau Ministerin Rehlinger eine Vorreiterrolle in der Bundesrepublik eingenommen. Es gibt kein anderes Bundesland, das es so weit geregelt hat. Ich würde mir natürlich wünschen, man könnte es bundesweit regeln, denn die Energieversorger sind ja nicht nur aus dem Saarland. Wenn ich den günstigsten suche, lande ich vielleicht auch einmal bei einem Energieversorger von außerhalb des Saarlandes. Da hilft diese Regelung wenig. Deshalb, Herr Professor Bierbaum, ist es kein Ritual, dass wir Ihren Antrag ablehnen, sondern es hat einen ganz realen Hintergrund. Dieser sagt uns, es ist nicht zu machen, wir können nicht Strom für alle wie Freibier für alle ausgeben. Das mag sich nun etwas schlecht anhören, aber es ist so.<br />Herr Bierbaum, Sie haben recht, der Antrag der GRÜNEN bezieht sich nur in kleinen Teilen auf das Thema. Es wäre schade, wenn man das wichtige Thema Stromsperren vermengt. Deshalb lehnen wir auch den Antrag der GRÜNEN ab.</p>
Beifall von den Regierungsfraktionen<br /><br />]]></content:encoded>
			<category>Reden</category>
			<category>Umwelt</category>
			<category>Verbraucherschutz</category>
			<category>Ries Isolde</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 17 May 2013 11:13:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zum Vollzug der Sicherungsverwahrung im Saarland</title>
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			<description>13. Sitzung des Landtages am 20. März 2013</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="blocksatz">Frau Vizepräsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! </p>
<p class="blocksatz">&nbsp;</p>
<p class="blocksatz">In der letzten Woche wurden insgesamt 20 Häftlinge entlassen. Im Februar dieses Jahres waren es insgesamt 80 Häftlinge, die wieder in Freiheit kamen. Auch mit dem heutigen Tage werden wieder Strafgefangene, nachdem sie ihre Strafhaft verbüßt haben, aus dem Strafvollzug entlassen werden. Ehemalige Häftlinge sitzen möglicherweise morgen neben uns in der Saarbahn oder wir können sie an der Tankstelle treffen. </p>
<p class="blocksatz"><br />Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE): Aber nur die SPD-Mitglieder</p>
<p class="blocksatz"><br />Eventuell können sie ihren Wohnsitz in irgendeinem unserer Dörfer, Gemeinden oder Städte nehmen und vielleicht unsere Nachbarn werden. Es ist die Frage, was einem dazu einfällt, wenn man sich das ganz konkret vorstellt. Ich glaube zumindest, uns allen gemein ist zumindest die Hoffnung, dass diese Menschen, nachdem sie wieder auf freiem Fuß sind, ein Leben in sozialer Verantwortung und ohne Straftaten führen werden. Wir alle hoffen, dass der Strafvollzug sein Ziel, nämlich Resozialisierung zu betreiben, in Gänze erreicht hat. Dabei geht es um den Häftling selbst, um den Opferschutz und natürlich auch um die Sicherheit der Saarländerinnen und Saarländer. Derjenige, der in der Saarbahn gesessen hat, will nicht nachher feststellen müssen, dass der Geldbeutel fehlt. An der Tankstelle soll kein Raubüberfall stattfinden. Einbruchsdiebstähle in Wohnhäuser, Vereinshäuser, Kindergärten oder sonstige Gebäude sollten vermieden werden.<br />Es ist die Frage, wie wir dieses Ziel bestmöglich erreichen. Die eindeutige Antwort ist keine Erfindung dieser Großen Koalition oder von sonst jemandem. Sie ist eine, die zumindest in der Theorie lange aufgeschrieben steht. Sie lautet: Resozialisierung durch Behandlungsvollzug. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das wird als Leitgedanke in dem vorliegenden Gesetzentwurf konsequent umgesetzt.</p>
<p class="blocksatz"><br />Beifall bei den Regierungsfraktionen</p>
<p class="blocksatz"><br />Ich kann mich daran erinnern, dass wir darüber diskutiert haben, ob alles sinnvoll ist, was im Rahmen der Föderalismusreform diskutiert worden ist. Es ging darum, verschiedene Gesetzgebungskompetenzen vom Bund auf die Länder zu übertragen. Ein Punkt der damaligen Debatte war auch die Frage, ob es sinnvoll ist, die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug zu übertragen. Ich bin heute nach wie vor der Auffassung, dass es zumindest nicht zwingend geboten und möglicherweise sogar nicht sinnvoll ist, 16 verschiedene Ländergesetze zu haben, in denen der Strafvollzug auf unterschiedliche Art und Weise ausgestaltet ist. Aber das sind die Debatten der Vergangenheit. Die Frage ist entschieden.<br />Wir als Länder sind nunmehr gehalten, entsprechend zu handeln. Um aber endgültig einen Flickenteppich in der Republik zu vermeiden, ist es meines Erachtens geboten, dass sich das Saarland zumindest im Rahmen der Zehnergruppe mit den Vorschlägen für eventuelle Gesetzentwürfe befasst. Das haben wir bereits in der Vergangenheit beim Jugendstrafvollzug und beim Untersuchungshaftvollzug getan. Das hat das Saarland schon unter der Vorgängerregierung in die Wege geleitet, soweit es den Erwachsenenstrafvollzug angeht; sie hat mit den anderen Ländern zusammen je einen Musterentwurf entwickelt.<br />Für das Saarland gibt es einen weiteren Grund, warum es besonders sinnvoll ist, diesen Weg zu beschreiten und vor allen Dingen einen Blick über die Grenzen nach Rheinland-Pfalz zu werfen. Der Grund besteht darin, dass wir mit Rheinland-Pfalz in unterschiedlicher Art und Weise Vollzugsgemeinschaften haben. Das betrifft den Frauenstrafvollzug in Zweibrücken und den Jugendarrestvollzug, bei dem rheinland-pfälzische Jugendliche in Lebach einsitzen. Es betrifft auch die Sicherungsverwahrung, die wir in Diez für uns erledigen lassen.<br />Meine sehr verehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf betont die Wiedereingliederung der Gefangenen in die Gesellschaft zum einen, verliert dabei aber zum anderen das Sicherheitsinteresse der Bürger an keiner Stelle aus dem Blick. Beides zusammen muss man in einem Gesetzentwurf bringen, denn es sind die beiden Seiten einer Medaille.</p>
<p class="blocksatz"><br />Beifall bei den Regierungsfraktionen</p>
<p class="blocksatz"><br />Gleichzeitig geht es um aktuelle Erkenntnisse, was therapeutische Ansätze, Defizite und berufliche Qualifizierungen angeht. Das soll in den Fokus gerückt werden. Ich glaube, wir müssen in aller Ehrlichkeit darauf hinweisen, dass es nottut, darüber nachzudenken, was wir im Vollzug noch besser machen können und wo wir zielgenauer ansetzen können. Gerade mit Blick auf die Rückfallquote müssen wir bedauerlicherweise feststellen, dass das Vollzugsziel zumindest in der Praxis bisher noch nicht gut genug erreicht worden ist. Es bietet Anlass, darüber nachzudenken, wie wir an dieser Stelle Fortschritte machen können und welche Vollzugsmaßnahmen wir daher gezielter auf den einzelnen Gefangenen ausrichten können und müssen und welche Analysen wir an welcher Stelle gezielter durchführen müssen, um tatsächlich unsere Vollzugsziele erreichen zu können.<br />Es geht also insgesamt darum, den Strafvollzug passgenauer weiterzuentwickeln. An welchen Stellen das der Fall ist, will ich im Folgenden anhand einiger Punkte deutlich machen. Eine entscheidende Überlegung dabei ist, bei der Inhaftierung das Ganze von Anfang an auf den Zeitpunkt der Entlassung auszurichten. Der Schwerpunkt liegt bei der Vollzugsgestaltung auf der Eingliederung der Gefangenen in das Leben in Freiheit.<br />Für die Gefangenen, die ich eben angesprochen habe und die entlassen werden sollen, ist es nicht sinnvoll, sie in einem eben nicht daran ausgerichteten Strafvollzug zu inhaftieren und dann darauf zu hoffen, dass an dem Tag, an dem sie den Fuß vor die Tür setzen, sie sofort wieder in der Lage sind, ein Leben in dieser Gesellschaft straffrei zu führen. Ich glaube, deshalb ist es wichtig, dass wir die Eingliederung der Gefangenen in den Mittelpunkt unserer Überlegungen stellen.</p>
<p class="blocksatz"><br />Beifall bei den Regierungsfraktionen</p>
<p class="blocksatz"><br />Dabei wollen wir mit den Vollzugsmaßnahmen nicht nur an den Defiziten der Gefangenen anknüpfen, sondern auch neben der Schwächenanalyse eine Analyse der besonderen Fähigkeiten der Gefangenen vornehmen. Das geschieht im sogenannten Diagnoseverfahren. Das Diagnoseverfahren soll sich auf alle Gesichtspunkte erstrecken, deren Erkenntnisse für eine zielgerichtete und wirkungsorientierte Vollzugsgestaltung und die Eingliederung der Gefangenen nach der Entlassung notwendig erscheinen. Gleichzeitig ist das Diagnoseverfahren Grundlage für die Vollzugs- und Eingliederungsplanung, die von Beginn der Inhaftierung an perspektivisch auf die gesamte Haftzeit auszulegen ist und sowohl für den Gefangenen als auch für die Bediensteten den entsprechenden Orientierungsrahmen für den Vollzugsverlauf bietet. Neben dem Diagnoseverfahren und der Vollzugs- und Eingliederungsplanung ist darüber hinaus zu erwähnen, dass wir in diesem Gesetz festgeschrieben haben, dass die Einzelunterbringung während der Ruhezeit als Grundsatz festgeschrieben ist. Das ist vom Bundesverfassungsgericht so vorgegeben. Dieser Grundsatz ist elementar, weil er nicht zuletzt auch dem Schutz der Gefangenen vor wechselseitigen Übergriffen dient und in dem Fall nur in bestimmten Ausnahmefällen vorübergehend durchbrochen werden kann. Weil es bereits im Vorfeld bei der Einbringung des Gesetzes eine entsprechende öffentliche Debatte gab, will ich bei dieser Gelegenheit auf den Punkt der Neuregelung der Arbeitspflicht eingehen. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wird die strikte Arbeitspflicht abgeschafft. Stattdessen heißt es jetzt: „Die Gefangenen sind anzuhalten, eine ihnen zugewiesene Arbeit, die ihren körperlichen Fähigkeiten entspricht, auszuüben.“ Die Debatte wurde in der Öffentlichkeit geführt, wenngleich ich sagen muss, dass im Rahmen der externen Anhörung bei den entsprechenden Stellungnahmen lediglich von einem Verband etwas hierzu gesagt worden ist. Die übrigen Stellungnahmen hielten zumindest diesen Punkt offensichtlich nicht für kritikwürdig.<br />Nichtsdestotrotz will ich darauf eingehen und darauf hinweisen, dass bei den Überlegungen, warum die Arbeitspflicht abgeschafft werden soll, im Vordergrund steht, dass die Gefangenenarbeit als positiver Bestandteil des Strafvollzuges zu betrachten ist und nicht als Teil des Strafübels ausgestaltet werden soll. Da es mit angesprochen ist, will ich darüber hinaus auch darauf hinweisen, dass wir momentan gar nicht in der Lage sind - und das ist kein Ergebnis der jüngsten Entwicklung, sondern das ist bereits seit Jahren so ?, allen Gefangenen überhaupt einen Arbeitsplatz anzubieten. Im Gegenteil ist es so, dass wir lange Wartelisten haben. Wir können lediglich 50 Prozent der Gefangenen einen Arbeitsplatz anbieten. In aller Offenheit sage ich, wir sollten uns in der Debatte eher Gedanken darüber machen, wie wir es schaffen, die Beschäftigungsquote nach oben zu treiben, indem wir Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen, anstatt über die abstrakte Form der Arbeitspflicht zu diskutieren. Letztlich gab es in der Vergangenheit nur ganz wenige Fälle der Arbeitsverweigerung. In den seltensten Fällen wurden Disziplinarmaßnahmen ergriffen. Es ist also eine eher theoretische Diskussion. Ich orientiere mich lieber an der Realität und der Vollzugswirklichkeit. Deshalb sollten wir alle gemeinsam überlegen, wie wir an diesem Standort bauliche Voraussetzungen schaffen, sodass die entsprechenden Arbeitsplätze installiert werden können, wenn es Betriebe gäbe, die Aufträge vergeben wollen. Wie können wir es schaffen, die Beschäftigungsquote nach oben zu treiben? - Das ist der Weg, der viel zielführender ist und der den Gefangenen tatsächlich hilft, nicht eine abstrakt-theoretische Debatte zu diesem Punkt.</p>
<p class="blocksatz"><br />Beifall von den Regierungsfraktionen</p>
<p class="blocksatz"><br />Um der Legendenbildung entgegenzutreten, möchte ich anfügen, dass der Gefangene morgens nicht entscheiden darf, ob er arbeiten geht oder nicht. Das ist nicht der Fall. So läuft es nicht ab. Es ist nach wie vor so, dass Gefangene die Arbeit nicht zur Unzeit niederlegen dürfen. Sie werden also zur Arbeit angehalten. Damit können Gefangene, die morgens verkünden, dass sie keine Lust haben und auf der Zelle bleiben werden, nach wie vor diszipliniert werden. Das sollte man einmal der Richtigkeit halber erwähnen.<br />Zur Frage Arbeitspflicht und was eher auf das Leben außerhalb der Anstaltsmauern vorbereitet, will ich darauf hinweisen, dass es auch außerhalb der Anstaltsmauern keine Arbeitspflicht gibt. Deshalb gehe ich davon aus, dass die Freiwilligkeit gefördert werden muss. Die Einsicht in die Notwendigkeit, dass man arbeiten muss, ist anzustrebendes Ziel. Auf diesem Weg nähert man sich der Realität eher, als wenn man die Arbeitspflicht beibehält. Auch damit passt das Gesetz die Rechtswirklichkeit an die Vollzugswirklichkeit und die Realität außerhalb der Mauern an.</p>
<p class="blocksatz"><br />Beifall von den Regierungsfraktionen</p>
<p class="blocksatz"><br />Lassen Sie mich zum Thema Arbeitspflicht abschließend eines ganz klar sagen, denn ich will keine Missverständnisse aufkommen lassen: Für mich ist die Förderung von Arbeit und Ausbildung im Vollzug eine ganz entscheidende Aufgabe auf dem Weg zur Resozialisierung. Das hat der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes vorgestern in seinem Urteil über eine Verfassungsbeschwerde noch einmal bekräftigt. Frau Präsidentin, ich zitiere aus der Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofes: „Arbeit und die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit sind wichtige Mittel der sozialen Integration und (...) zentrale Voraussetzung dafür, künftig ein Leben ohne Straftaten zu führen.“ - Ich glaube, dass wir mit dem Gesetzentwurf diesem Gedanken Rechnung tragen. Der Gerichtshof betont dabei auch die verfassungsrechtliche Bedeutung des offenen Vollzugs für die Resozialisierung der Gefangenen. Die „Fähigkeit und der Wille zur verantwortlichen Lebensführung“ sollen vermittelt werden. „Schädlichen Folgen der Strafvollstreckung soll entgegengewirkt werden. Dem trägt die Einrichtung des offenen Vollzugs Rechnung.“ - So heißt es in der Pressemitteilung weiter.<br />Nach unserem Gesetzentwurf, der insoweit die Formulierung des Bundesstrafvollzugsgesetzes übernimmt, sollen die Gefangene im offenen Vollzug untergebracht werden, wenn sie dessen besonderen Anforderungen genügen und nicht zu befürchten ist, dass sie sich dem Vollzug entziehen und die Möglichkeiten des offenen Vollzugs zu Straftaten missbrauchen werden. Gerade bei solchen Verurteilten, die für den offenen Vollzug geeignet sind und über einen Arbeitsplatz verfügen, ist es wichtig, dass sie entweder direkt in den offenen Vollzug geladen oder binnen kurzer Zeit und Frist dorthin verlegt werden.<br />Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich gehe davon aus und bin fest davon überzeugt, dass sich diese Neuregelung in Sachen Arbeitspflicht nicht negativ auswirken wird. Im Gegenteil wird es keine Auswirkungen auf die Arbeitswilligkeit der Gefangenen geben. Deshalb ist es vertretbar, dass wir diese Formulierung als Kompromiss zwischen den Koalitionsfraktionen vorlegen. Ein weiterer Punkt, der in der Öffentlichkeit diskutiert worden ist, ist das Thema Langzeitbesuche. Das ist keine saarländische Erfindung, sondern etwas, das auch schon in anderen Bundesländern praktiziert worden ist und dort zu guten Ergebnissen geführt hat. Es geht darum, die Pflege sozialer Außenkontakte aufrechtzuerhalten. Ich will darauf hinweisen, dass alle Zahlen, die im Vorfeld in der Öffentlichkeit kursierten, jeglicher Grundlage entbehren. Wir wollen auf einer Zeitschiene bis 2018 lediglich diesen Grundsatz und die Einrichtung einer solchen Räumlichkeit ermöglichen. Alle Zahlen, die in Rede standen, beziehen sich darauf, dass wir insgesamt Umbaumaßnahmen im Besuchsbereich durchzuführen haben. Davon wird allerdings der geringste Teil auf eine Räumlichkeit für Langzeitbesuche entfallen.<br />Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Gesetz berücksichtigt auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zur Behandlung von Strafgefangenen mit angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung. Für diese Klientel muss bereits im Strafvollzug alles therapeutisch Mögliche getan werden, um ihre Gefährlichkeit zu reduzieren. Daher wird gesetzlich vorgeschrieben, dass für diese Gefangenen die notwendigen psycho- und sozialtherapeutischen Behandlungen zeitnah beginnen müssen und möglichst vor dem Strafende abzuschließen sind. Wenn man das alles der Theorie nach in dieses Gesetz schreibt, muss man in der Praxis aber auch darauf eingehen, was das alles kostet. Den Standards, die man dort festgeschrieben hat, müssen entsprechende Maßnahmen folgen. Dann muss man feststellen, dass diese Verbesserungen nicht zum Nulltarif zu haben sein werden. Aufgrund der Einführung des Diagnoseverfahrens im Rahmen der Vollzugs- und Eingliederungsplanung und der erheblichen Ausweitung im Vergleich zur bisherigen Rechtslage, entsteht ein erheblicher Personalmehrbedarf. Insgesamt ist durch die Umsetzung des neuen Strafvollzugsgesetzes für den Haushalt 2013 schon Vorsorge getroffen, indem wir 370.000 Euro mehr im Justizhaushalt eingestellt haben. <br />Das Thema Kosten will ich nutzen, um zum zweiten Teil der Einbringungsrede zu kommen, nämlich zur Sicherungsverwahrung. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom Mai 2011 die Bestimmung des Strafgesetzbuches über die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Gleichzeitig hat er dem Gesetzgeber in Bund und Land aufgegeben, bis zum 31. Mai 2013 ein Gesamtkonzept zur Sicherungsverwahrung zu entwickeln und normativ festzuschreiben, dass dem verfassungsrechtlichen Abstandsgebot Rechnung getragen wird. Der Vollzug der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung muss sich vom Vollzug der Freiheitsstrafe deutlich unterscheiden. Das ist die Aufgabe, die das Bundesverfassungsgericht uns mit auf den Weg gegeben hat. Der Entwurf zum Saarländischen Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz dient der Umsetzung dieser Entscheidung, soweit sie den Landesgesetzgeber zum Tätigwerden verpflichtet.<br />Mit Wirkung zum 01. Januar 2010 wurde mit Rheinland-Pfalz eine Verwaltungsvereinbarung über die Unterbringung saarländischer Sicherungsverwahrter im rheinland-pfälzischen Justizvollzug abgeschlossen. Es wird daher ein Gesetz zum Vollzug der Sicherungsverwahrung vorgelegt, welches im Wesentlichen auf das rheinland-pfälzische Gesetz verweist. Den Anforderungen an eine verfassungsgemäße, einen deutlichen Abstand zum Strafvollzug herstellende und konsequent am Vollzugsziel ausgerichtete Sicherungsverwahrung trägt der saarländische Gesetzentwurf dadurch Rechnung, dass der Vollzug therapiegerichtet und freiheitsorientiert ausgestaltet ist. Das Gesetz regelt neben den Verweisungen nur landesrechtliche Besonderheiten aus dem Datenschutz. In Rheinland-Pfalz wird ein Schusswaffengebrauch innerhalb der Anstalt nicht zugelassen. Insofern musste vom Saarland gleichlautend mit seinen bisherigen Landesvollzugsgesetzen eine Abweichung vorgenommen werden. - In Rheinland-Pfalz sind die Disziplinarmaßnahmen gegenüber Sicherungsverwahrten nicht vorgesehen. Aus fachlicher Sicht müssen aber gerade bei der Klientel der Sicherungsverwahrten Ordnungsmittel vorhanden sein. Insofern musste das Saarland im Einklang mit seinen bisherigen Landesvollzugsgesetzen eine Abweichung vornehmen.<br />Ich will kurz auf die Zahlen eingehen. Bislang zahlt das Saarland an Rheinland-Pfalz für die Vollstreckung der Sicherungsverwahrung jährlich rund 880.000 Euro. Aufgrund der notwendigen Neuregelung der Sicherungsverwahrung und der damit einhergehenden Kostensteigerung für den Vollzug der Sicherungsverwahrung soll diese Verwaltungsvereinbarung neu gefasst werden. Nach den vorliegenden Kostenschätzungen zur Neufassung der Vereinbarung liegen die jährlichen Kosten für die Vollstreckung der Sicherungsverwahrung in Rheinland-Pfalz dann bei circa 1,7 Millionen Euro. Das ist sicherlich viel Geld, das wir hier an Rheinland-Pfalz zahlen müssen. Aber man muss auch sagen, dass eine eigenständige Anstalt im Saarland, die wir nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts errichten müssten, das Land sehr viel teurer käme und wir insofern zu dem Weg, der hier gewählt worden ist, im Grunde genommen keine Alternative haben.<br />Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Gesetzentwürfe der Landesregierung setzen wesentliche Maßstäbe an eine zeitgemäße und humane Ausgestaltung des Vollzuges von Freiheitsentziehung um. Sie leisten einen entscheidenden Beitrag zur Sicherheit der Saarländerinnen und Saarländer und helfen mit, dass möglichst viele derjenigen, die vor die Türen der Haftanstalten treten - so wie die 20 Häftlinge in der vergangenen Woche und am heutigen Tag -, zukünftig ein Leben in sozialer Verantwortung und ohne Straftaten führen können. Ich bitte um Ihre Zustimmung. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.</p>
<p class="blocksatz">&nbsp;</p>
<p class="blocksatz">Beifall bei den Regierungsfraktionen</p>]]></content:encoded>
			<category>Reden</category>
			<category>Politikfeld</category>
			<category>Justiz</category>
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			<category>Rehlinger Anke</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 17 May 2013 11:11:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title> Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern stärken - verlässliche Rahmenbedingungen schaffen</title>
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			<description>13. Sitzung des Landtages am 20. März 2013 </description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="blocksatz">Herr Präsident! Meine Damen und Herren! </p>
<p class="blocksatz">Skandale, so heißt es, haben eine reinigende Wirkung. Sie stellen Probleme in den Fokus der Aufmerksamkeit und machen sie dadurch lösbar. Von den Lebensmittelskandalen der letzten Jahre kann man das wahrlich nicht behaupten. Ich erinnere nur an BSE im Jahre 2000, an Gammelfleisch, an Dioxineier, an Dioxin im Rindfleisch, an die Bakterien der chinesischen Erdbeeren im deutschen Joghurt. All das sind Hiobsbotschaften, die uns zeigen: Skandale reinigen doch nicht die Luft.<br />Ich habe mir einmal herausgesucht, was es alleine schon in diesem Jahr - wir haben jetzt März! - an Lebensmittelskandalen gab: 20 Tonnen mit Antibiotika belastete Putenbrust wurden gefunden. Gammelfleisch in Würstchen, aufgetaucht in Polen. Pferdefleisch in der Lasagne. Medikamentenspuren im Fleisch. In Ungarn wurden 900.000 undeklarierte Eier gefunden. Milch mit Schimmelpilz durch schimmliges Futter. Bioeier wurden falsch deklariert. Gestern ist mit Wasser aufgeblähter Fisch sichergestellt worden. Von wegen Skandale haben eine reinigende Wirkung!<br />Die Öffentlichkeit steht also vor einer undurchsichtigen Gemengelage unterschiedlicher Sachverhalte. Die Bundesregierung verabschiedet einen Aktionsplan nach dem anderen, ohne tatsächlich etwas dagegen tun zu können, das ist richtig, aber - so hat man verstärkt den Eindruck - auch ohne etwas dagegen unternehmen zu wollen.<br />Ich gebe zu: Eine einfache Lösung gibt es auch nicht. Die Lebensmittelherstellung ist inzwischen globalisiert, in den Lebensmitteln selbst finden sich Zutaten aus aller Herren Länder. Damit sind natürlich Lug und Trug Tür und Tor geöffnet, wenn es keine umfassenden engmaschigen und effektiven Kontrollen gibt. Wichtig ist deshalb, dass die Kontrollen bei der Einfuhr und beim Endprodukt konzentriert werden und dass es endlich einmal bundeseinheitliche Kontrollen gibt. Wichtig ist auch, dass jede Regelverletzung wirklich geahndet wird, denn Täuschung, Mantschen, Pantschen sind keine Kavaliersdelikte! Deshalb fordern wir auch, dass Prüfergebnisse verpflichtend veröffentlicht werden. Die Öffentlichkeit will schnell und umfassend informiert werden, nicht nur bei Gesundheitsgefahren, sondern auch bei Täuschung. Das hat sich jetzt beim Pferdefleisch gezeigt.<br />2012 und auch letzte Woche haben mehrere Gerichte geurteilt, dass § 40 des Lebens- und Futtermittelgesetzes des Bundes nicht als Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung von Hygienemängeln und Täuschung taugt. Deshalb muss das Lebens- und Futtermittelgesetz verschärft werden. Wir freuen uns auch über die späte Einsicht unserer Bundesverbraucherministerin und müssen nun kontrollieren, ob der Ankündigung vielleicht auch einmal Taten folgen.<br />Die Veröffentlichung muss auch einhergehen mit verschärften Sanktionen. Es darf keine Bußgelder mehr geben, die aus der Portokasse gezahlt werden können, damit Lug und Trug in Zukunft sich nicht mehr lohnen. Betrüger sind hart zu bestrafen. Ich bin sogar der Meinung, das muss bis zur Existenzvernichtung gehen. Unrechtsgewinne müssen abgeschöpft und für die Verbraucheraufklärung und den Verbraucherschutz verwendet werden.<br />Zur Ausweitung der Information der Verbraucherinnen und Verbraucher fordern wir schon lange ein Kontrollbarometer, damit die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen an der Restauranttür und am Betriebstor einsehbar sind. Die SPD hat im Koalitionsvertrag ausdrücklich die Einführung eines Hygiene- oder Kontrollbarometers festgeschrieben.</p>

Beifall bei den Regierungsfraktionen
<p class="blocksatz"><br />Es wäre natürlich schön, wenn wir eine bundeseinheitliche Regelung dazu bekommen könnten. Das wird aber unter CDU/FDP nicht möglich sein. Wenn dies nicht möglich ist - auch das haben wir im Koalitionsvertrag festgeschrieben -, werden wir im Saarland im Alleingang eine Regelung auf den Weg bringen.<br />Ferner brauchen wir, um Täuschern und Betrügern auf die Schliche zu kommen und sie zu entlarven, eine lückenlose Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel. Noch letztes Jahr hat unsere Bundesverbraucherministerin Aigner sich vehement in Brüssel gegen eine solche Regelung aufgelehnt. Wir fordern in unserem Antrag die Herkunftskennzeichnung auch von verarbeiteten Produkten. Das ist heute beim Strichcode überhaupt keine große Sache mehr. Es ist nicht so, dass man ein Produkt zuschreiben muss. Man kann das ganz klein verpacken und in jedem Geschäft mit einer Lupe nachlesen.<br />Kolleginnen und Kollegen, unsere Lebensmittel sind zu Recht ein wichtiges Thema und deshalb sind die Leute bei jedem Lebensmittelskandal auch immer so aufgebracht. Der Satz, dass unser Essen und Trinken uns gar nicht wertvoll genug sein können, klingt schön, aber lebenstauglich ist er nicht. Eine pauschale Verteuerung von Lebensmitteln würde nämlich neue Probleme schaffen. Vielmehr müssen Sicherheitsansprüche von Qualitätsansprüchen unterschieden werden. Wir brauchen auch weiterhin unterschiedliche Qualitätsklassen und unterschiedliche Preisklassen. Aber Lebensmittel sind - wie es schon heißt - Mittel zum Leben und müssen gesund und sicher sein. Auch günstige Lebensmittel müssen sicher sein.</p>
<br />Beifall bei den Regierungsfraktionen
<p class="blocksatz"><br />Aber wir sollten auch wissen, dass Discounter - das sind immer größere Ketten, es gibt nur noch vier oder fünf - die Preise häufig so drücken, das sind manchmal schon mafiöse Zustände, dass Firmen und Bauern davon nicht mehr leben können. Die Folge sind Dumpinglöhne bei den Beschäftigten, Nichteinhaltung des Tierschutzes, Missstände und Skandale. Deshalb: günstig ja, billig nein. Und Geiz ist nicht geil. Das muss man immer wieder deutlich machen. Nach jedem Skandal wird immer der Ruf nach regionalen Lebensmitteln laut. Aber gerade industriell hergestellte Lebensmittel bieten am ehesten die Möglichkeit einer bezahlbaren und systematischen Kontrolle. Wenn es nur noch Klein- und Mittelbetriebe geben würde, dann wäre die Situation kontrolltechnisch gänzlich unbeherrschbar. Deshalb brauchen wir auch ein Kennzeichnungssystem für den Begriff regional. Aktuell sind die Kriterien für die Vergabe des Kriteriums regional viel zu lasch. Wir brauchen einen gesetzlichen Schutz der Bezeichnung „regional“ - genau wie es bei „Bio“ der Fall ist -, und wir brauchen auch bei regionalen Produkten die gleichen Kontrollen. Deshalb begrüßen wir es auch außerordentlich, dass im Saarland die Landesregierung einen Regionalbeauftragten einstellen wird, der für die Vermarktung regionaler Produkte und biologischer Produkte zuständig ist und das voranbringen soll.</p>

Beifall bei den Regierungsfraktionen
<p class="blocksatz"><br />Letztendlich, Kolleginnen und Kollegen, ist uns der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wichtig. Wenn Lebensmittelskandale von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgedeckt werden, gehören diese unter den Schutz der Rechtsordnung. Die meisten Skandale werden von Beschäftigten im Betrieb als Hinweisgeber gemeldet, und da genügt es nicht, wie Seehofer es einmal als Bundesverbraucherschutzminister gemacht hat, einem Hinweisgeber einen Orden anzustecken. Das war damals ein LKW-Fahrer, der den Gammelfleischskandal aufgedeckt hat. Der läuft jetzt gut dekoriert mit einem Orden herum, ist aber seinen Arbeitsplatz los. Deshalb sage ich, dass Hinweisgeber vor Kündigung und anderen Nachteilen geschützt werden müssen. Das ist auch Inhalt unseres Antrages. Sie sehen also, Kolleginnen und Kollegen, dass wir uns eine ganze Menge vorgenommen haben. Wir haben Forderungen an uns selbst und an die Bundesregierung. Und wenn wir nicht handeln, dann gibt es nur eines, was wirklich sicher ist, dass nämlich der nächste Skandal garantiert kommt.<br />Vielleicht noch ein Wort zum Antrag der GRÜNEN, der hier nachgeschoben wurde. Heute Morgen lag er in den Fächern. Das ist genauso wie bei dem Tagesordnungspunkt eben. In unserem Antrag geht es nur um Lebensmittelskandale und um Lebensmittel. Dieser Antrag aber ist ein Wust von verbrauchertechnischen Themen. Darüber könnte man im Landtag einmal eine Verbraucherdebatte über ein paar Stunden bestreiten. Es gibt drei Punkte, die eigentlich mit unserem Antrag konform sind. Aber weil viele andere Punkte hier aufgelistet sind, die ich in der Kürze der Zeit nicht mehr alle lesen konnte, lehnen wir diesen Antrag ab.</p>
<p class="blocksatz">&nbsp;</p>
Beifall bei den Regierungsfraktionen]]></content:encoded>
			<category>Reden</category>
			<category>Umwelt</category>
			<category>Verbraucherschutz</category>
			<category>Ries Isolde</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 17 May 2013 11:07:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Bestellung einer oder eines Saarländischen Pflegebeauftragten</title>
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			<description>13. Sitzung des Landtages am 20. März 2013</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="blocksatz">Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Kollegin Peter hat zum Schluss gesagt, wir brauchen mehr Personal in der Pflege. Dem stimme ich zu. Wir brauchen in der Tat mehr motivierte junge Frauen und junge Männer, die bereit sind, Pflege zu erlernen und auch in der Pflege zu bleiben. Und dazu kann ich Ihnen eines sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Solche Äußerungen wie die der Kollegin Schramm führen genau zum Gegenteil von dem, was wir hier ansprechen. Sie brauchen gar nicht zu lachen, Frau Kollegin. Wenn Sie von skandalösen Zuständen in der Pflege reden, kann ich Ihnen sagen, das Einzige, was hier skandalös ist, sind Ihre Äußerungen, die Sie gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Pflege gemacht haben. Die sind unerträglich und unverschämt.</p>
<p class="blocksatz">&nbsp;</p>
Beifall bei den Regierungsfraktionen
<p class="blocksatz"><br />Mal abgesehen davon, dass es hier bei diesem Gesetz, über das wir hier reden, gar nicht um diese Fragestellung geht. Aber ich will mich schon noch mit Ihnen auseinandersetzen, denn Sie haben von diesen Dingen überhaupt keine Ahnung. Das muss man sich einmal vorstellen. Sie reden davon, dass in saarländischen Pflegeheimen alte Menschen hungern und dürsten. Sie unterstellen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die dort arbeiten, junge und ältere engagierte Mitarbeiter ? ?</p>
<br />Abg. Schramm (DIE LINKE): Ich habe von einer Studie gesprochen. Zuhören!
<p class="blocksatz"><br />Ich habe Ihnen genau zugehört. Leider Gottes blieb mir das nicht erspart. - Das sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die - wie die Kolleginnen Maurer und Peter zu Recht gesagt haben - aufopferungsvoll in diesem Bereich arbeiten. Sie unterstellen denen, dass sie den ihnen anvertrauten pflegebedürftigen Menschen nichts zu trinken und nichts zu essen geben. Das ist eine unglaubliche Unterstellung, die ich im Namen aller Kolleginnen und Kollegen, die in diesem Bereich arbeiten, entschieden zurückweise.</p>
<br />Beifall bei den Regierungsfraktionen
<p class="blocksatz"><br />Sie haben noch andere Punkte angeführt und man muss sagen, dass auch von Verdi im Dezember Kritik geübt wurde, was skandalöse Arbeitsbedingungen anbelangt. Von Pflegenotstand war die Rede und so weiter und so fort. Auch da hat augenscheinlich kein Mensch Ahnung von dem, was wirklich los ist. Es gibt im Saarland eine Vereinbarung zwischen der Saarländischen Pflegegesellschaft und den Versicherungsträgern, was die Personalquote - zumindest in den Pflegeheimen - anbelangt; bei ambulanten Diensten ist das wieder etwas anders. Darin ist klar festgelegt, wie die Schlüssel für die verschiedenen Pflegestufen aussehen. Es ist auch festgelegt, wie hoch die Fachkraftquote ist. Dafür gibt es Behörden, die das kontrollieren. Es gibt zum einen seit vielen, vielen Jahren die Heimaufsicht, aber es gibt auch den MDK. Es wird kontrolliert, ob die Fachkraftquote eingehalten wird. Und wenn sie nicht eingehalten wird, muss das gute Gründe haben. Aber sie wird in den saarländischen Pflegeheimen im Wesentlichen eingehalten. Natürlich kann es durchaus passieren, dass sie im Krankheitsfall - ich denke beispielsweise an die Grippewelle - über zwei Wochen einmal nicht eingehalten wird. Aber im Wesentlichen wird das eingehalten. Das gilt natürlich nicht für jede Schicht, sondern das gilt rundum.<br />Man kann sicher lamentieren, dass der Pflegeschlüssel insgesamt zu niedrig ist. Darüber kann man diskutieren, Frau Kollegin Peter, nur müssen wir aber alle, die wir hier sitzen, wissen, dass es auch mehr kostet, wenn wir den Pflegeschlüssel erhöhen. Wir sind ja im Saarland - das ist ja alles eine Mär - nicht die Letzten in dieser Republik. Wir waren im Saarland die Ersten, die eine Saarländische Pflegegesellschaft gegründet haben. Und wir waren das erste Bundesland, das solch hohe „Pflegeschlüssel“ vereinbart hat. Das haben im Saarland die Pflegekassen und die anderen im Saarland tätigen Institutionen gemeinsam getan. Aber gut, das sind die Fakten, die spielen in Ihren Ausführungen in der Tat nur eine untergeordnete Rolle.<br />Wenn wir davon reden, dass wir mehr Personal brauchen, müssen wir wissen, dass es mehr kostet. Das sage ich noch einmal in aller Klarheit an alle Kolleginnen und Kollegen. Das gilt sowohl im Krankenhauswesen wie auch im Pflegewesen. Aber, Frau Kollegin Peter, wir brauchen dann auch mehr Menschen, die bereit sind, in diesem Beruf zu arbeiten. Es nutzt uns überhaupt nichts, wenn Sie davon reden, dass die 50-Prozent-Quote an examinierten Fachkräften viel zu niedrig ist. Wir wissen aber, dass wir im Moment auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt überhaupt nicht die Menschen zur Verfügung haben, die wir brauchen würden, um diese 50-Prozent-Quote zu überschreiten. Weshalb versuchen wir denn, aus anderen europäischen Ländern Fachkräfte ins Saarland zu bekommen? Doch nur deshalb, weil wir sie zurzeit hier noch nicht haben. Deshalb ist es auch gut, dass wir alle gemeinsam - noch vor der Zeit der Großen Koalition - die Umlagefinanzierung in der Altenpflege eingeführt haben. Das hat ja schon - wenn ich das richtig im Kopf habe, Herr Minister - zu einer Verdreifachung in der Ausbildung geführt: Anfänglich waren wir bei 150, jetzt sind wir im ersten Ausbildungsjahr bei mehr als 500 Auszubildenden.<br />Nun müssen wir nur noch dafür sorgen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege auch länger als fünf bis acht Jahre in dem Beruf bleiben. Wir müssen dafür sorgen, dass ihre Tätigkeit auch gesellschaftlich akzeptiert und anerkannt wird. Dem dienen aber solche Äußerungen von Landtagsabgeordneten ganz und gar nicht! Ich will das deshalb noch einmal in aller Deutlichkeit zurückweisen. Sie müssen sich, wenn Sie hier sprechen, auch der Verantwortung und der Wirkung Ihrer Worte bewusst sein!</p>

Beifall von den Koalitionsfraktionen. - Abg. Spaniol (DIE LINKE): Und wie verhält es sich mit Ihren Unterstellungen?
<p class="blocksatz"><br />Ich möchte nun auf das Gesetz zurückkommen. Das Wesentliche dazu ist gesagt. Herr Kollege Scharf hat schon vieles dazu ausgeführt. Die Verbände, die angehört wurden, haben viele Verbesserungsvorschläge unterbreitet, unter anderem das, was eben kritisiert wurde: Die Fragestellung, dass wir keinen Stellvertreter haben, wurde von den Verbänden aufgeworfen. Sie haben gesagt, es mache ja keinen Sinn, einen Beauftragten durch den Landtag wählen, seinen Stellvertreter aber durch das Ministerium bestimmen zu lassen. Das passe nicht in die Systematik. Wir haben dazu gesagt, dass die Verbände, die das kritisieren, eigentlich recht haben, und wir haben entschieden, dass wir das weglassen. Im Übrigen hat der Pflegebeauftragte ja auch einen Apparat im Ministerium zur Verfügung, also Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ist der Beauftragte einmal krank, sind immer noch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter da.<br />Wir haben also vieles in dieses neue Gesetz einfließen lassen, auch viele Anregungen. Kollege Scharf ist darauf schon eingegangen; ich will das nicht alles wiederholen. Ich sage nur noch einmal: Für mich ist es wichtig, dass mit dieser neuen Institution des Pflegebeauftragten nicht eine weitere Kontrollinstitution eingeführt wurde, denn deren haben wir ausreichend. Und mehr Dokumentation und mehr Bürokratie, das haben die Vorredner alle übereinstimmend betont, brauchen wir nicht. Wir brauchen die Zeit der Menschen, die dort arbeiten, am Bett, für die Menschen, die gepflegt werden sollen. Deshalb ist es gut, dass im Gesetz auch festgeschrieben ist, dass sich der Pflegebeauftragte in den Diskussionsprozess einbringen soll, dass er mit dafür Sorge tragen soll und wird, dass der gesellschaftliche Stellenwert der Pflege insgesamt verbessert wird, damit wieder mehr junge Menschen in die Pflege hineingehen, motiviert in der Pflege arbeiten. Dafür brauchen sie aber Anerkennung und nicht nur Kritik, dafür brauchen sie nicht nur böse Worte, sondern auch anerkennende Worte für ihre aufopfernde Tätigkeit!</p>
<p class="blocksatz">&nbsp;</p>
Beifall von den Koalitionsfraktionen

<p class="blocksatz">Es ist richtig und gut, dass der Pflegebeauftragte sozusagen Mittler zwischen den Dienstleistungsanbietern und den Mitarbeitern und den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen ist. Denn wir müssen zu einer Atmosphäre der Zufriedenheit kommen, bei den Pflegenden wie bei den zu Pflegenden. Das muss unser Ziel sein: nicht die Dokumentation, sondern die Zufriedenheit der Menschen. Und beide Seiten sind doch Menschen, diejenigen, die gepflegt werden müssen, aber auch diejenigen, die pflegen. Nur wenn beide Seiten zufrieden sind, ist das System in Ordnung. Ich glaube, dass wir eine solche Atmosphäre der Zufriedenheit auch finden können, wenn wir alle daran arbeiten. Und ich bin davon überzeugt, dass der Pflegebeauftragte in diesem Prozess eine mittelnde Rolle einnehmen kann und das auch tun wird.<br />Wir müssen weg von der Atmosphäre des Misstrauens. Wir sind irgendwie langsam zu einem Misstrauensstaat geworden. Wir misstrauen jedem, der irgendwo tätig ist. Wir müssen aber hin zu einem System des Vertrauens. Wir dürfen nicht jedem von Anfang an unterstellen, dass er das System ausnützen möchte, dass er nur bösen Willen hat. Wer so denkt und permanent dem anderen Menschen mit Misstrauen begegnet, dem empfehle ich, einmal darüber nachzudenken, weshalb er so denkt.</p>
<p class="blocksatz">&nbsp;</p>
Zuruf der Abgeordneten Dr. Peter (B 90/GRÜNE). - Abg. Spaniol (DIE LINKE): Ein gesundes Misstrauen ist durchaus angebracht!

<p class="blocksatz">Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, das mit dem Gesetz über den Pflegebeauftragten auf den Weg Gebrachte ist vernünftig. Wir wollen das gemeinsam begleiten, wir wollen den Beauftragten in seiner Tätigkeit unterstützen. Er ist jemand, der mittelnd zwischen den Pflegenden und den zu Pflegenden arbeiten soll. Dafür wünsche ich ihm, dafür wünscht die SPD ihm viel Erfolg! Ich hoffe, dass er in Sachen Intervention, wenn also wirklich Missstände oder Mängel auftreten, möglichst wenig zu tun bekommt. Das wäre gut für ihn, das wäre aber auch gut für uns alle. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.</p>

Beifall von den Koalitionsfraktionen&nbsp;&nbsp; ]]></content:encoded>
			<category>Reden</category>
			<category>Soziales</category>
			<category>Gesundheit</category>
			<category>Frauen</category>
			<category>Familie</category>
			<category>Schmidt Volker</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 17 May 2013 11:00:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände</title>
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			<description>13. Sitzung des Landtages am 20. März 2013</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="blocksatz">Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! <br /><br />Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Dieser zentralen Forderung des Tierschutzgesetzes wird heute ein weiterer wichtiger Baustein hinzugefügt. Deshalb freue ich mich sehr, Ihnen nach intensiven Beratungen und nach intensiver Arbeit den Entwurf eines Tierschutzverbandsklagegesetzes vorlegen zu können. Die heutige Erste Lesung des Gesetzentwurfes ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg des auch im Koalitionsvertrag formulierten Zieles, eine Tierschutzverbandsklage zu ermöglichen. Dies ist ein Punkt, der nicht ganz unumstritten ist. Es gab auch entsprechend kritische Einlassungen, zum Teil aus den Reihen der Tiernutzer. Nichtsdestotrotz geht für uns kein Weg daran vorbei, dieses Ziel auch weiterhin mit aller Konsequenz und trotz der geäußerten Kritik zu verfolgen.</p>
<p class="blocksatz"><br />Beifall bei den Regierungsfraktionen</p>
<p class="blocksatz"><br />Warum ist das so? Wir fühlen uns dem Tierschutz besonders verpflichtet und wollen daher aktiv und gestaltend an der Erreichung der Staatszielbestimmung Tierschutz mitwirken. Seit nunmehr mehr als 10 Jahren ist der ethische Tierschutz in Artikel 20a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland verankert. In der saarländischen Verfassung wird es in Artikel 59a Abs. 3 noch einmal mit dem Wortlaut bekräftigt: Tiere werden als Lebewesen und Mitgeschöpfe geachtet und geschützt. Diesem Verfassungsrang gilt es allerdings auch durch das unmittelbare Handeln der Gesetzgebung, aber auch durch die Staatsgewalt Leben einzuhauchen. Und exakt das tun wir, indem wir ein solches Gesetz vorlegen. Wir haben uns das als ernsthaften Auftrag vorgenommen. Dies ist ein Auftrag, dem wir uns verpflichtet fühlen und dem wir heute mit der Vorlage des Gesetzentwurfes auch nachkommen.</p>
<p class="blocksatz"><br />Beifall bei den Regierungsfraktionen</p>
<p class="blocksatz"><br />Mit der Einführung des Tierschutzverbandsklagerechts und - und das ist der zweite Punkt, auf den ich eingehen möchte - mit der Einführung des Tierschutzbeauftragten schaffen wir gleich zwei wirkungsvolle Instrumente, die den Tierschutz maßgeblich stärken. Meine sehr verehrten Damen und Herren, bisher galt eher das Motto: Wo kein Kläger, da auch kein Richter. Dieses Motto gilt gerade im Tierschutzbereich nicht mehr. Wir haben den Tieren, die naturgemäß nicht für sich selber sprechen können, Fürsprecher an die Hand gegeben, und wir geben den Fürsprechern wirkungsvolle Instrumente an die Hand. Das ist gut, das ist notwendig. Die Große Koalition hat das mit diesem Gesetz jetzt entsprechend umgesetzt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, für die Einführung eines Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzverbände spricht eine ganze Vielfalt von Erwägungen. Das Tierschutzgesetz bezweckt einen Ausgleich zwischen den Interessen der Tiere und den Interessen der Tiernutzer. Während allerdings die Tiernutzer regelmäßig die Möglichkeit haben, Entscheidungen der zuständigen Behörden, die zu ihren Lasten gehen, gerichtlich überprüfen zu lassen, steht ein solches Recht den betroffenen Tieren naturgemäß nicht zu. Durch ein Verbandsklagerecht werden die betroffenen Tierschutzinteressen besser berücksichtigt und die Kontrolle des Gesetzesvollzugs intensiviert. Dies wird mittel- und langfristig zu einer effektiveren Umsetzung des im Tierschutzgesetz normierten materiellen Schutzniveaus führen. Den anerkannten Tierschutzverbänden wird nach dem Gesetzentwurf der Klageweg in mehreren Fällen eröffnet werden. Ich will an dieser Stelle nur einige exemplarisch hier nennen. Das sind zum Teil Ausnahmegenehmigungen für ein Schlachten ohne Betäubung, das sogenannte Schächten. Es geht um die Frage des Kürzens von Schnäbeln und es geht um die Frage der Versuche an Wirbeltieren, genauso aber auch unter anderem um bau- und immissionsschutzrechtliche Genehmigungen. All das und noch ein paar weitere Punkte, die dann aber abschließend im Gesetz aufgezählt werden können, werden Gegenstand einer Klage sein können. Ich glaube, dass wir es vor allem durch die abschließende Aufzählung der Tatbestände geschafft haben, dem Prinzip der Gleichrangigkeit der Staatszielbestimmung nachzukommen. Wir haben einerseits den Tierschutz, wir haben auf der anderen Seite auch andere Verfassungsgüter, die wir in Abwägung und in Einklang bringen müssen, zum Beispiel das Grundrecht der Religionsfreiheit und das Recht der Freiheit der Wissenschaft. Das haben wir, glaube ich, mit der Aufzählung dieser Tatbestände in vernünftiger Weise miteinander in Einklang gebracht. Lassen Sie mich noch ein paar Sätze zur Frage sagen, mit welcher Klageart vorgegangen werden kann; auch das wurde teilweise in den Anhörungen andiskutiert. Wir haben uns ganz bewusst für die Feststellungsklage entschieden. Die Feststellungsklage ermöglicht den anerkannten Tierschutzvereinen, Tierschutzverbänden und Tierschutzstiftungen die gerichtliche Überprüfung behördlicher Maßnahmen, ohne laufende Tierversuche zu verzögern. Ich glaube, das ist ein Punkt, der im Sinne der Tiere ist. Denn würde man den gleichen Akt mit der Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage angreifen, käme es möglicherweise zur Situation, dass ein bereits laufender Tierversuch und damit auch der Eingriff quasi ad absurdum geführt würden. Das könnte tatsächlich dazu führen, dass aus tierschutzrechtlicher Sicht ein Versuch nicht zu Ende geführt werden kann. Daher, so meine ich, ist das Instrument der Feststellungsklage hier das sehr viel geeignetere und jedenfalls ein Instrument, das dem Gebot des Tierschutzes sehr viel mehr Rechnung trägt als alle anderen vorgeschlagenen Klagearten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist der saarländischen Landesregierung, es ist mir ein besonderes Anliegen, bereits im Vorfeld den tierschutzfachlichen Sachverstand der anerkannten Verbände zu nutzen. Deshalb wird den Verbänden im Gesetzentwurf auch ein Mitwirkungsrecht bei der Erarbeitung wichtiger tierschutzrelevanter Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes sowie bei Genehmigungen eingeräumt. Ich bin sehr zuversichtlich, dass eine bereits im Verfahrensstadium durchgeführte Beteiligung anerkannter Tierschutzverbände dazu beitragen wird, dass die Behörden frühzeitig von tierschutzrechtlichen Bedenken und Einwänden erfahren und diese besser in ihre Entscheidungen einfließen lassen können.<br />Allerdings muss geregelt sein, wer letztendlich das Verbandsklagerecht ausüben kann. Auch dazu sind entsprechende Regelungen getroffen worden. Es bedarf hier eines Anerkennungsverfahrens, das den Kreis der antragsberechtigten Verbände objektiv beschreibt. Denn natürlich ist es unser Ziel, bestimmte Interessengruppen mitwirken zu lassen, aber eben erst dann, wenn nachgewiesen worden ist, dass man sich in diesen Gruppen sehr nachhaltig und über einen bestimmten Zeitraum den Interessen des Tierschutzes verschrieben hat. Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe bereits zu Beginn meiner Ausführungen gesagt, dass es zwei hier relevante Instrumente gibt. Das Verbandsklagerecht ist das eine dieser Instrumente, das andere ergibt sich mit der Einführung eines Landesbeauftragten für den Tierschutz. Mit der Einführung des Landesbeauftragten für den Tierschutz wird eine herausgehobene Institution geschaffen, die der Öffentlichkeit, den anerkannten Tierschutzverbänden und der Landesregierung in Fragen des Tierschutzes beratend zur Seite steht. Ich verspreche mir von dieser Institution eine weitere Intensivierung des Dialogs mit den tierschutzbefassten Personen und Institutionen und in der Folge auch insgesamt eine Verbesserung des Tierschutzes im Lande. Sachkundige Beiträge und Vorschläge zur weiteren Verbesserung des Tierschutzes können so gebündelt an die Landesregierung herangetragen werden. Einen Überblick über die Tätigkeit des oder der Landesbeauftragten für Tierschutz wird der jährliche Tätigkeitsbericht an die Landesregierung und an den Landtag des Saarlandes geben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, zusammenfassend möchte ich noch einmal betonen, dass zu einem konsequenten Schutz der Gesamtheit der Natur auch der Schutz des Tieres gehört. Das Tier darf nicht nur als Nutzobjekt behandelt werden, ihm muss vielmehr um seiner selbst willen Schmerz und Leid erspart bleiben. Tiere müssen artgerecht leben dürfen. Durch das Tierschutzverbandsklagegesetz wird eine Regelung geschaffen, die dazu beiträgt, den in der Verfassung verankerten ethischen Tierschutz zu stärken. Zur Erreichung dieses Zieles können und werden wir auch durch den heute eingebrachten Gesetzentwurf beitragen. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung und danke für Ihre Aufmerksamkeit.</p>
<p class="blocksatz">Beifall von den Koalitionsfraktionen</p>]]></content:encoded>
			<category>Reden</category>
			<category>Politikfeld</category>
			<category>Justiz</category>
			<category>Verfassungs-</category>
			<category>Rechtsfragen</category>
			<category>Rehlinger Anke</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 17 May 2013 10:58:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Förderung studentischen Wohnraumes</title>
			<link>http://www.spd-fraktion-saar.de/index.php?id=219&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=2930&#38;cHash=92e56d9c7244e08924a97a90ba2a7985</link>
			<description>13. Sitzung des Landtages am 20. März 2013</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="blocksatz">Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Abgeordneter Neyses, Sie haben eben etwas Richtiges gesagt. Sie sagten, jede Fraktion in diesem Hause sei der Auffassung, dass wir im Bereich des studentischen Wohnens etwas unternehmen müssen. Das haben die Debatten im Plenum des Landtages und auch die Debatten in den Ausschusssitzungen bewiesen. Aber, liebe Kollegin und Kollegen von der Fraktion der PIRATEN, was Sie in der Frage der studentischen Wohnraumförderung betreiben, ist Flickschusterei. Ich fasse die Anträge Ihrer Fraktion und die Anregungen im Wissenschaftsausschuss der letzten Monate zusammen: Erst sagten Sie, das Land solle komplett das neue Wohnheim bezahlen. Dann sagten Sie, der AStA solle etwas dazugeben. Der AStA entgegnete jedoch, er sei doch nicht verrückt, man gebe kein Geld dazu. Man mache es nicht zu seinem Problem. Schließlich sagten Sie, wir sollten die Kriterien für den sozialen Wohnungsbau ändern. Jetzt spielen Sie noch die Studierenden gegen die sozial Bedürftigen aus. - Wir machen das nicht mit, Herr Neyses.</p>
<br />Beifall von den Regierungsfraktionen
<p class="blocksatz"><br />Lieber Kollege Neyses, Ihr Antrag geht durchaus auf einige Punkte ein - das sagte bereits der Kollege Schmitt -, die wir unterstützen. Es ist aber nicht so leicht, wie Sie es sich vorstellen. Das hat der Kollege Schmitt auch ganz deutlich geäußert. Es geht nicht, einfach so eine Verordnung zu ändern. Die Koalition geht hier einen wirklich gangbaren Weg. Frau Kollegin Spaniol, ich teile nicht Ihre Auffassung, dass wir keinerlei Impulse geben. Ich zähle es gerne auf: Wir wollen den aktuellen und mittelfristigen Wohnraumbedarf messen lassen, die Wohnraumsituation unter Einbeziehung der Leerstände im Einzugsbereich der Hochschulen mit den umliegenden Kommunen analysieren und in eine Gesamtkonzeption einbinden. Auf der Grundlage der Ergebnisse wollen wir Finanzierungsmöglichkeiten sowohl auf Bundes- wie auch auf Länderebene finden. - Wenn das keine Impulse sind, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn das nur eine Bestandsaufnahme ist, dann weiß ich es auch nicht.</p>
<br />Beifall von den Regierungsfraktionen
<p class="blocksatz"><br />Ich möchte noch etwas zum Thema Schnelligkeit sagen, und ich möchte es offen und ehrlich in Richtung Landesregierung und der damit befassten Ministerien sagen. Ich als Abgeordneter würde mir ebenfalls wünschen, es würde etwas schneller gehen. Wir schieben das Thema schon ewig vor uns her. Ich würde mir auch wünschen, es gäbe schnellere Lösungsmöglichkeiten, aber Kollegin Spaniol und Kollege Neyses, man kann nicht ganz außen vor lassen, dass unsere Freunde und Freundinnen vom Studentenwerk eine etwas unglückliche Position vertreten haben. Sie sind das Projekt Wohnheim D etwas unglücklich angegangen. Das Studentenwerk hat eine Berechnung vorgelegt, die es sie sich von einem Architekten geholt hat. Diese Berechnung geht von 8 Millionen per Saldo aus. Dann hat das Studentenwerk gesagt, es brauche vom Land eine Ausfallbürgschaft über 8 Millionen. - Das ist keine Verhandlungsbasis. Das hat die Abläufe, die verwaltungsintern notwendig waren, um zu schauen, ob man dem Studentenwerk hilft, auch nicht gerade beschleunigt.<br />An dieser Stelle wurden uns viele Dramen vorgespielt. Es wurde Zeter und Mordio geschrien. Die Studierenden haben gesagt, wenn sie bis zum Oktober keine Lösung hätten, dann müssten sie Zelte auf dem Campus aufstellen. Ich will ganz deutlich sagen: Ich habe keine Zelte auf dem Campus gesehen. Die Wartelisten finde ich ebenfalls bedauerlich, aber es ist auch so, wie es der Kollege Schmitt dargestellt hat, dass die Wartelisten in der ganzen Republik in einem ähnlichen Zustand sind. Wir brauchen dringend mehr Geld vom Bund, das der Bundesverkehrsminister aber offensichtlich nicht bereit ist herauszurücken. Als Haushaltsnotlageland kann ich mir diesen Schuh nicht gänzlich anziehen.<br />Was Sie in der ganzen Diskussion ebenfalls nicht bedenken, zumindest habe ich von Ihrer Fraktion und auch von den anderen Oppositionsfraktion noch nichts dazu gehört, ist die Position der Universität, die in den letzten Jahren etliche Mittel in den Hochschulbau investiert hat, die etliche tolle Bauten hochgezogen hat. Ich habe von Ihnen nicht gehört, Herr Linneweber solle 1 oder 2 Millionen für ein Studentenwohnheim dazugeben. Es wäre ehrlich, diese Forderung auch an die Universität zu stellen, nicht nur an die Landesregierung. Es geht hier auch um die Verteilung von Mitteln, liebe Kolleginnen und Kollegen.</p>
<br />Beifall von den Regierungsfraktionen
<p class="blocksatz"><br />Die Universität, die im Besitz des besagten Wohnheims D ist, zuckt mit den Schultern und sagt, sie habe nichts damit zu tun. Das lasse ich Herrn Linneweber und der Universität nicht ganz durchgehen. Kürzlich waren wir zu Besuch im Wissenschaftsressort der Saarbrücker Zeitung. Dort hat man zu mir gesagt, es sei ein einmaliger Vorgang im Saarland, dass das Thema studentischer Wohnraum oder Wohnheim D so lange in einem Ausschuss und im Parlament behandelt wird. Eigentlich ist es Sache der Verwaltung und der Hochschulautonomie. Deshalb ziehe ich mir den Schuh nicht komplett an. Diesen Schuh muss sich auch die Universität anziehen.<br />Jetzt haben wir mit unserem Antrag, der ganz klare Impulse setzt, einen gangbaren Vorschlag gemacht. Wir haben uns ja auf Sie zu bewegt! Wir haben gesagt, wir sind durchaus bereit, die Forderungen teilweise abzuändern. Aber Sie haben eben auch gesagt, Sie geben die Mittel gar nicht ganz aus. Woher wollen Sie das denn wissen? Haben Sie Zahlen, Daten, Fakten, was zur sozialen Wohnraumförderung in den letzten Jahren ausgegeben wurde und was nicht? Die haben Sie hier nicht dargelegt! Vielmehr behaupten Sie schlicht und ergreifend, dass sie nicht komplett ausgegeben wurden, können es aber nicht belegen.<br />Liebe Kolleginnen und Kollegen, deswegen bin ich dafür, den Antrag der Koalitionsfraktionen mitzutragen, ein vernünftiges Gesamtkonzept zu entwickeln und die Sache grundständig anzugehen. - Vielen Dank.</p>]]></content:encoded>
			<category>Reden</category>
			<category>Soziales</category>
			<category>Gesundheit</category>
			<category>Frauen</category>
			<category>Familie</category>
			<category>Thul Sebastian</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 17 May 2013 10:54:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Beschlussfassung über den von der PIRATEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Gleichstellung Homosexueller - Diskriminierung endlich beenden</title>
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			<description>13. Sitzung des Landtages am 20. März 2013</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="blocksatz">Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Hasso! Lieber Edgar! Liebe Irene! Als ich mich auf diese Rede vorbereitet habe, wurde mir der ganze Irrwitz deutlich, der hinter der heutigen Diskussion steckt. Ich habe überlegt, ob ich wirklich Argumente dafür sammeln soll, die Ehe zu öffnen oder Gleichstellung zu erlangen. Ich bin der Meinung: Nein. Ich als Betroffener bin es leid, hier zu stehen und für ein Recht einzutreten, das eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte.</p>
<br />Beifall von Abgeordneten der SPD, B 90/GRÜNE und PIRATEN
<p class="blocksatz"><br />Vielmehr müssen sich diejenigen erklären, die mir dieses Recht verwehren. Es gibt kein, aber auch gar kein Argument, das gegen die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften spricht. Dass sich die Befürworter auf dem Boden der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland befinden, hat sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der EuGH in Urteilen mehrfach bewiesen. Das letzte Urteil wurde angesprochen; es war das Urteil zur Sukzessivadoption. Das ist ein ziemlich sperriger Begriff. Das Urteil vom 18.02.2013 hat aber recht viel ausgelöst. Prompt entbrannte eine große mediale Debatte.<br />Lieber Kollege Hans, ich bin leider Gottes nicht der Auffassung, dass diese Debatte zu den sympathischsten Debatten im Deutschen Bundestag gehört hat. Was ich da zum Teil gehört habe, hat mich verletzt. Das hat viele andere verletzt. Das hat nicht nur homosexuelle Menschen, Transgender oder bisexuelle Menschen verletzt. Das verletzt auch deren Angehörige, deren Freunde und all diejenigen, die sich mit diesen Menschen solidarisieren. Das war alles andere als sympathisch.<br />Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, was sich in den vergangenen Wochen abgespielt hat. So hat Wolfgang Schäuble am 03.03. im „Tagesspiegel“ gesagt: Wenn die CDU Volkspartei bleiben will, dann muss sie veränderte Realitäten zur Kenntnis nehmen. Wir können nicht bloß sagen, das ist gut, nur weil es immer schon so war und deshalb so bleiben soll. Wenn viele Menschen das heute anders sehen, muss man nachdenken.<br />Grosse-Brömer, Geschäftsführer der CDU-Bundestagsfraktion, sagte vor kurzem im „Spiegel“: Die CDU muss beweglicher werden. Dr. Jan-Marco Luczak, MdB von der CDU aus Berlin, sagt: Hier hat Karlsruhe nicht mit dem Zaunpfahl gewunken, sondern gleich mit einem ganzen Zaun. - Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ich bin der Überzeugung, dass dieser Richterspruch in Karlsruhe Ihr persönliches gesellschaftspolitisches Fukushima war.<br />Was ich seitdem in dieser Debatte erlebe, ist ein beispielloser Zickzack-Kurs unserer Bundesregierung. Ich habe mit sehr viel Wohlwollen die Äußerungen Ihrer Parteikollegen zu diesem Themenfeld wahrgenommen. Eben wurde Peter Altmaier zitiert. Er hat gesagt, es gibt Sachen, die sind schon seit Ewigkeiten geklärt und trotzdem gibt es in der Union Menschen, die gegen die Windmühlen ankämpfen.<br />Liebe CDU, ich will aber deutlich machen - das habe ich auch via Pressemitteilung gesagt -: Ich unterstütze ausdrücklich die Ministerpräsidentin des Saarlandes, wenn sie sagt, sie möchte ihre Partei auf diesem Weg mitnehmen. Ich als Sozialdemokrat verstehe es ganz gut, was es heißt, jahrelang von einem Kanzler in Berlin gesagt zu bekommen, was gefälligst meine Meinung sein sollte. Wir haben darunter gelitten. Die SPD und meine Arbeitnehmervertreterkollegen können das genauso gut nachvollziehen. Wir wissen, wie es ist, wenn man von oben gesagt bekommt, was man zu denken und zu machen hat.<br />Deswegen sage ich ausdrücklich - das hat die SZ sogar auf Seite 1 gebracht -, dass ich die Ministerpräsidentin bei dieser Diskussion mit voller Kraft unterstütze. Aber es kam, wie es kommen musste. Als die Diskussion aufblühte, wurde alles emotionalisiert und die Hardliner im Bundestag an das Rednerpult geschickt. Sie haben es in Kauf genommen, dass mit ihren Reden im Deutschen Bundestag Menschen verletzt wurden. Es wurden Fronten aufgemacht. Es waren keine sympathischen Debatten. Das war alles andere als produktiv. Es hat letzten Endes dazu geführt, dass Ihr Fraktionsvorsitzender, die Bundeskanzlerin und mehrheitlich der CDU-Parteivorstand beschlossen haben, die Debatte zu beenden. - Zack! Dieses „Debatte beendet“ kenne ich noch sehr gut. Dieses „Debatte beendet“ hat auch meine Partei nicht weitergebracht. Es wird auch Ihre Partei nicht weiterbringen.<br />Ich finde es sehr schade, dass unsere Ministerpräsidentin jetzt nicht mehr hier ist, denn ich hätte im saarländischen Parlament gerne eine Stellungnahme von ihr dazu gehört. Ich verstehe, dass sie andere Termine hat. Sie ist beim Bischof. Es hätte mich gefreut, wenn sie hier gewesen wäre und sich erklärt hätte. Ich denke, das darf ich auch kundtun. Mich hat es etwas überrascht, wie das Verhalten unserer Ministerpräsidentin war. Denn ich habe die CDU Saar immer als sehr fortschrittlichen Teil der Bundes-CDU gesehen. Gerade im gesellschaftspolitischen Bereich wurde viel getan. Es wurde angesprochen, dass unter Jamaika die Landesverfassung geändert wurde - mit der Zustimmung aller hier vertretenen Parteien. Es wurde das Beamtenrecht angepasst und es wurde sogar unter der CDU-Alleinregierung ganz viel dafür getan, die Ungleichheiten abzubauen. Umso weniger verständlich war dieser Rollback für mich. Umso weniger verständlich ist für mich die erneute Debatte um die steuerliche Gleichstellung. Diese Landesregierung, diese Große Koalition und die Vorgängerregierung haben im Bundesrat für die steuerliche Gleichstellung gestimmt. Was für einen Grund gibt es, heute davon abzuweichen? Ich finde es ausdrücklich schade, dass Sie davon abweichen.<br />Um auf den Antrag der GRÜNEN einzugehen, sage ich: Ja, ich befürworte eindeutig eine Öffnung der Ehe. Dies ist aber mit unserem Koalitionspartner, das hat der Kollege Hans eben geschildert, nicht zu machen. Ich glaube, dass es keiner Koalition gelingen würde. Auch der Jamaika-Koalition vorher wäre es nicht geglückt und allen zukünftigen Koalitionen würde es nicht gelingen. Ich hoffe trotzdem, dass sich in der CDU noch irgendwann etwas ändert, aber das braucht seine Zeit. Auch die SPD hat lange gebraucht, bis sich bestimmte Dinge geändert haben. Ich hoffe einfach, dass Sie es irgendwann einfach noch tun, aber, liebe Kollegin Peter, Sie werden auch zugeben, dass die Öffnung der Ehe durch die CDU zum jetzigen Zeitpunkt einfach utopisch wäre. Deswegen kann ich es durchaus verstehen - - Nein, inhaltlich kann ich es eigentlich nicht verstehen, aber natürlich war klar, dass sie es nicht mitmacht. Sie wird sich wie alle anderen großen Koalitionen im Bundesrat bei der Abstimmung enthalten. Selbst die Koalition in Berlin, die ebenso wie wir ganz klar im Koalitionsvertrag stehen hat, dass wir uns für die weitere Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften einsetzen werden, macht eine Öffnung der Ehe nicht mit. Wie ich übrigens eben erfahren habe, haben sich auch Teile der LSU, der Lesben und Schwulen in der Union, in Berlin gegen die Öffnung der Ehe ausgesprochen. Das finde ich ebenfalls sehr bedenklich. Genauso wie es mir schwerfällt, jetzt hier zu stehen, wird es auch einem Klaus Wowereit am Freitag schwerfallen, sich in der Debatte im Bundesrat zu enthalten. So sehr ich es bedauere, aber mehr war mit der CDU nicht zu machen.<br />Dabei verkennt die CDU die gesellschaftliche Akzeptanz. Kollegin Peter, Sie haben es gesagt, 74 Prozent der Deutschen sind laut Forsa für die komplette Gleichstellung, 64 Prozent der Unionswähler sind für die Gleichstellung. Herr Dobrindt zitiert immer gerne die „schrille Minderheit“. An dieser Stelle möchte ich sagen: Ja, es gibt auch schrille Menschen unter Homosexuellen, Lesben, Bisexuellen und unter Heterosexuellen. Liebe Kollegin Maurer, Sie haben eben die Normalität angeführt. Manchmal will ich aber einfach nicht normal sein. Ich will das Recht haben, manchmal einfach nicht normal zu sein. Normalität ist für mich nicht unbedingt sehr erstrebenswert. Ich bin froh, wenn Menschen sagen, sie wollen gerade nicht irgendwelchen Normen entsprechen, sondern ihren eigenen Weg gehen.</p>
<br />Vereinzelt Beifall bei der SPD
<p class="blocksatz"><br />Ich habe gehofft, dass die CDU diesen Zickzack-Kurs beendet. Sie hat es nicht getan. Sie lässt sich vom Bundesverfassungsgericht treiben. Ich will an dieser Stelle ganz deutlich sagen, dass ich dies als Armutszeugnis empfinde. Eben wurde das Primat der Politik angesprochen. Mein Anspruch an Politik ist es, zu gestalten. Mein Anspruch ist es, nicht abzuwarten, bis die Gerichte uns sagen, was wir in Gesetze zu schreiben haben. Das ist im Übrigen bei der Gewaltenteilung auch überhaupt nicht die Funktion der Judikative. Das will ich erwähnen. Die Bundesverfassungsrichter, darunter auch Ihr ehemaliger Ministerpräsident Peter Müller, beschweren sich zu Recht, wenn sie sagen, sie müssten Politik machen. Ich würde mir wünschen, die Politik würde hier stehen und sagen, wir wollen dieses Land auch gesellschaftspolitisch aktiv gestalten. Das kann man erwarten. Das erwarten die Wählerinnen und Wähler von uns. Das erwartet auch Interessenvertretungen wie der LSVD von uns, liebe Kolleginnen und Kollegen.<br />Ich hoffe inständig, dass unser Koalitionspartner die Diskussion weiterführt und zu weisen Beschlüssen kommt. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, Liebe verdient nicht nur Respekt, sondern endlich auch Gleichstellung. Wer die Ehe für alle möchte, kann sie am 22. September wählen.</p>
<br />Beifall von der SPD und vereinzelt bei den Oppositionsfraktionen]]></content:encoded>
			<category>Reden</category>
			<category>Inneres</category>
			<category>Sport</category>
			<category>Thul Sebastian</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 17 May 2013 10:47:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Zuständigkeiten im Schornsteinfegerwesen sowie zur Änderung des Landeswaldgesetzes</title>
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			<description>13. Sitzung des Landtages am 20. März 2013</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="blocksatz">Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! </p>
<p class="blocksatz">&nbsp;</p>
<p class="blocksatz">Bereits im Jahr 2008 wurde das Schornsteinfegerwesen grundlegend geändert und mit dem Schornsteinfegerhandwerksgesetz neu geregelt. Bis zum 31. Dezember 2012 galten übergangsweise teils die Vorschriften des Schornsteinfegergesetzes, teils die Regelungen des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes. Mit Ablauf des 31. Dezember 2012 ist das Schornsteinfegergesetz außer Kraft getreten. Seit dem 01. Januar 2013 gilt daher nur noch das Schornsteinfegerhandwerksgesetz. Dies wirkt sich auch auf die im Saarland gültigen Zuständigkeitsregelungen aus. Nach dem Wortlaut des § 1 Satz 1 des bisher gültigen Zuständigkeitsgesetzes würde ab dem 01. Januar 2013 die Zuständigkeit für die zwangsweise Durchsetzung der Feuerstättenschau auf das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz übergehen. Bis zum 31. Dezember 2012 oblag diese Aufgabe den Gemeinden, was sich im Übrigen auch in der Praxis bewährt hat. Diese Zuständigkeitsverteilung wäre auch für die Zukunft beziehungsweise ab dem 01. Januar 2013 wünschenswert und soll demzufolge auch beibehalten werden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll daher die bisher geltende und praktizierte Regelung und auch der damit einhergehende Zustand wiederhergestellt und den Gemeinden die Zuständigkeit für die zwangsweise Durchsetzung der Feuerstättenschau übertragen werden. Gleichzeitig sieht der Gesetzentwurf eine redaktionelle Änderung des Landeswaldgesetzes vor. Bei der letzten Änderung des Landeswaldgesetzes vom 28. Oktober 2008 wurde das Außerkrafttreten des Gesetzes zum 31. Dezember 2015 geregelt, ohne dass zugleich das ursprüngliche Befristungsdatum 31. Dezember 2012 gestrichen wurde. Aufgrund dieses Versehens kollidieren nun zwei Daten des Außerkrafttretens miteinander. Dieser Konflikt ist im Wege der berichtigenden Auslegung gemäß dem Grundsatz, dass das spätere Gesetz dem zuvor erlassenen Gesetz vorgeht, zu lösen. Zur redaktionellen Klarstellung soll das ursprüngliche Datum des Außerkrafttretens gestrichen werden. Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf und zur Überweisung in den zuständigen Umweltausschuss. - Herzlichen Dank.</p>]]></content:encoded>
			<category>Reden</category>
			<category>Politikfeld</category>
			<category>Umwelt</category>
			<category>Verbraucherschutz</category>
			<category>Rehlinger Anke</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 17 May 2013 10:45:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Suchtprävention durch stärkere Reglementierung des gewerblichen Automatenspiels </title>
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			<description> 13. Sitzung des Landtages am 20. März 2013</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="blocksatz">Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Damen und Herren! Bereits im vergangenen Jahr hat sich das saarländische Parlament im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Neuregelung des Glücksspielwesens im Saarland intensiv mit Spielbanken und Spielhallen beschäftigt. In diesem Zusammenhang fand eine ausführliche Anhörung statt. Bei dieser Anhörung wurden alle Punkte detailliert angesprochen. Es ging um die Kanalisierung und Begrenzung des Glücksspielangebotes, es ging um die Bekämpfung der Glücksspielsucht, es ging um den Jugend- und Spielerschutz, es ging um die Sicherstellung eines fairen Spiels und auch um den Schutz vor Kriminalität.<br />Nun hat die Bundesregierung eine Novellierung der Spielverordnung vorgelegt, die wir für unerlässlich halten, um den Weg hin zu einer an Spielern und Jugendschutz orientierten Regelung des gewerblichen Automatenspiels zu Ende zu gehen. Dies war Anlass für die GRÜNEN, sich aus dem Gesamtkomplex einen Punkt herauszugreifen, in der Presse als Kritikpunkt darzustellen und heute hier als Antrag vorzulegen. So isoliert kann man meiner Ansicht nach das Thema Glücksspielsucht nicht seriös darstellen.</p>
<br />Beifall bei den Regierungsfraktionen
<p class="blocksatz"><br />Aus diesem Grund haben wir, die Koalitionsparteien CDU und SPD, einen umfänglichen Antrag mit der Überschrift „Suchtprävention durch stärkere Reglementierung des gewerblichen Automatenspiels“ vorgelegt. Wir haben den Antrag etwas ausführlicher gestaltet und mit Fakten versehen, damit der objektive Betrachter ein Gesamtbild hat. Nun ein paar Zahlen, die man zum Vergleich einmal betrachten muss. Die Saarland Spielbanken GmbH betreibt sieben Standorte mit 781 Spielautomaten. In saarländischen Spielhallen stehen über 2.500 Spielautomaten an 147 Standorten. Zählt man die 1.578 Automaten in den gastronomischen Betrieben hinzu, sind dies über 4.100 Spielautomaten der Spielautomatenindustrie und der Spielhallenbetreiber. Wie dem Zwischenbericht des Arbeitskreises gegen Spielsucht zu entnehmen ist, findet sich das Saarland im Ländervergleich der Jahre 2010 bis 2012 in den Spitzenpositionen bei der Zunahme der Zahl von Spielstandorten - 39 Prozent -, beim Anstieg der Zahl der Spielhallenkonzessionen - fast 55 Prozent, derzeit bereits 286 Konzessionen - und beim Aufwuchs der Anzahl von Geldgewinnspielgeräten in Spielhallen - 43 Prozent. Die Spielsucht entsteht zu mehr als 80 Prozent in Spielhallen, Tendenz steigend. Bei den Spielbanken ist die Tendenz fallend. Spielhallen haben somit das höchste Suchtpotenzial. Die Gefahr, die von Spielhallen ausgeht, kann nun wirklich nicht mehr verkannt werden; der Anteil der Spielsüchtigen nimmt immer mehr zu. Die Zahlen sprechen für sich. Sie lassen darauf schließen, worauf das Hauptaugenmerk zu richten ist.<br />Im Gegensatz zu den Spielhallen werden staatliche Spielbanken stark kontrolliert und sind strengen Regelungen unterworfen. In den saarländischen Spielbanken werden strenge Zugangskontrollen und ?prüfungen anhand des bundesweiten Sperrsystems vorgenommen. Gesperrte Spieler werden aufgrund des Spielsystems nicht zugelassen. Auch Dritte, auch Familienangehörige, können gefährdete Spieler sperren lassen. Nachzulesen ist das in § 8 Saarländisches Spielbankgesetz. Spielhallen unterliegen diesen Bestimmungen nicht.<br />Auch die Zugangskontrollen sind in den Spielbanken sehr effektiv. Es erfolgt eine lückenlose Zutrittskontrolle und eine Erfassung aller Gäste. Vor Eintritt ist die Identität per Ausweis oder durch ähnliche Dokumente nachzuweisen. Hierdurch wird insbesondere sichergestellt, dass keine Minderjährigen in die Spielbanken gelangen. Es erfolgt eine eindeutige Prüfung der Volljährigkeit. Nun ist ja in der Presse zu lesen, dass immer mehr minderjährige Jugendliche zocken. Man kann sich schon die Frage stellen, wo dies eigentlich geschieht - in den Spielbanken jedenfalls nicht.<br />Gewerbliche Spielhallen unterliegen allerdings nicht den strengen Regulierungsauflagen, die von den staatlichen, konzessionierten Spielbanken eingehalten werden. Ursprünglich waren es Unterhaltungsspielautomaten, teilweise mit ganz geringen Gewinnmöglichkeiten, die das gewerbliche Automatenspiel bestimmten. Heute hat sich das Bild grundlegend gewandelt: Das Glücksspiel mit Geldgewinnspielgeräten dominiert. Die Grundlage für diesen Bereich bildet das Gewerberecht. Die Gewerbeanmeldung beim örtlich zuständigen Gewerbeamt beziehungsweise eine Aufsteller- und Spielhallenerlaubnis sind die Voraussetzungen; das sind also niedrige Hürden.<br />Öffentlich-rechtliche Spielbanken haben im ordnungspolitischen Auftrag der Bundesländer in verantwortungsvoller Weise ein seriöses Glücksspielangebot bereitzustellen; ein positives Beispiel hierfür ist das Pokerspielangebot in Neunkirchen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, sind sie durch den Glücksspielstaatsvertrag und im Saarland durch das Saarländische Spielbankgesetz streng reguliert. Die Saarland-Spielbank GmbH unterliegt der strengen ordnungsrechtlichen Kontrolle der Aufsichtsbehörden, des Innenministeriums, und der Finanzkontrolle durch das Finanzministerium. Bei Spielhallen ist dies nicht der Fall.<br />Nun noch kurz zur Darstellung im Antrag der GRÜNEN - das haben Sie übrigens in Ihrer Rede gar nicht erwähnt, Herr Kollege Ulrich -, wonach die saarländischen Spielbanken hinsichtlich des Automatenspiels lediglich eine Stunde täglich geschlossen seien.</p>
<br />Sprechen
<p class="blocksatz"><br />Dieser Zustand sei, so ist zu lesen, aus suchtpolitischer Sicht nicht zu rechtfertigen. So ist das in Ihrem Antrag nachzulesen. Mir scheint, Sie sind mit Ihrem Antrag nicht mehr ganz auf der Höhe der Zeit!</p>
<p class="blocksatz"><br />Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE): Ja, da ist ein Fehler drin: Es sind sechs Stunden. - Heiterkeit und Sprechen. - Zuruf von der SPD: Das ist ihm jetzt gerade aufgefallen!</p>
<p class="blocksatz"><br />Nun gut, damit ist aber in meinen Augen die Hälfte der Begründung Ihres Antrages hinfällig, erledigt. Sie haben das allerdings auch nicht erwähnt; das ist Ihnen wohl, wenn auch etwas spät, doch aufgefallen. In den Einrichtungen der Saarland-Spielbank GmbH wird von der Regelung der Spielbankverordnung, eine Stunde zu schließen, kein Gebrauch gemacht, denn verdrängt wird diese Bestimmung durch die seit Juli 2012 geltende gesetzliche Regelung, wonach die tägliche Sperrzeit in Spielbanken sechs Stunden am Tag nicht unterschreiten darf. Nachzulesen ist das, Herr Ulrich, in § 13 Saarländisches Spielbankgesetz. Schauen Sie aber gern auch einmal auf die aktuellen Öffnungszeiten; dann werden Sie sehen, dass das, was wir hier vortragen, richtig ist, dass es nicht so ist, wie in Ihrem Antrag geschildert.<br />Auf der Bundesebene steht die Novellierung der Spielverordnung an. Wir haben drei Punkte genannt, die aus unserer Sicht eine noch effektivere Regulierung im Bereich der Suchtprävention sicherstellen: das Verbot des gefährlichen Punktespiels, das Verbot der Autostart-Taste sowie die Heraufsetzung der Mindestspieldauer. Hier im Land haben wir im Juni vergangenen Jahres mit der Neuregelung des Glücksspielwesens Schritte eingeleitet, um die Glücksspielsucht einzudämmen. Auf dieser Grundlage sollte, so haben wir es zum Abschluss unseres Antrages formuliert, regelmäßig überprüft und berichtet werden.<br />Herr Ulrich, darf ich Sie an Ihren Antrag erinnern, den Sie 2010 zum gleichen Thema gestellt haben? Antrag von Jamaika, der CDU-Landtagsfraktion, der FDP-Landtagsfraktion und der B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion, gestellt zum Thema „Ansiedlung von Spielhallen angemessen regulieren (...) - Suchtprävention fortentwickeln“. Darin finde ich von dem, was Sie heute hier in Ihrem Antrag formuliert haben, noch nicht einen einzigen Satz. Damals vertraten Sie eine ganz andere Haltung. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.</p>
<br />Beifall von den Koalitionsfraktionen&nbsp; <br /><span style="font-weight: bold;"></span>]]></content:encoded>
			<category>Reden</category>
			<category>Inneres</category>
			<category>Sport</category>
			<category>Waluga Günter</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 17 May 2013 10:33:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände</title>
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			<description>13. Sitzung des Landtages am 20. März 2013</description>
			<content:encoded><![CDATA[Herr Präsident, meine Damen und Herren! 

Liebe Frau Kollegin Simone Peter, ich lasse mir ja von vielen vorwerfen, dieses Gesetz sei wenig ambitioniert und wir hätten mehr Mut und Verantwortungsbewusstsein zeigen müssen, aber von Ihnen nicht, Frau Kollegin!
<p class="blocksatz"><br />Beifall bei den Regierungsfraktionen</p>
<p class="blocksatz">&nbsp;</p>
<p class="blocksatz"> Lachen des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE)</p>
<p class="blocksatz"><br />Sie waren als Umweltministerin federführend. Aus Ihrem Haus kam ein Gesetzentwurf ? ?</p>
<p class="blocksatz">&nbsp;</p>
<p class="blocksatz">Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE): Den haben wir nachgebessert nach der Anhörung.</p>
<p class="blocksatz"><br />Sie haben nicht nachgebessert nach der Anhörung. Zu diesem Entwurf hat der Präsident dieses Hauses einen Brief an die Fraktionsvorsitzenden geschrieben und darauf hingewiesen, dass dieser Gesetzentwurf nicht verfassungsgemäß sei, dass es erhebliche Zweifel gab. Für diesen Gesetzentwurf hatten Sie die Verantwortung, Frau Peter.</p>
<p class="blocksatz"><br />Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE): Warum verändern Sie das nicht? Die Sache mit der Feststellungsklage kann man doch jetzt verbessern! Das war der Grund.</p>
<p class="blocksatz"><br />Nein, das war nicht der Grund. - Ich habe nur einen Teil aus der Pressemitteilung des Bundesverbandes der Tierversuchsgegner - Menschen für Tierrechte - zitiert. Aber ich möchte jetzt noch einen anderen Passus zitieren, der da lautet: „Die Tierschutzverbandsklage gehört zu den zentralen Forderungen von Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen. Der 2010 unter der Jamaika-Koalition“ - ich füge hinzu: federführend von der Ministerin Simone Peter - „eingebrachte Regierungsentwurf enthielt gegenüber dem aktuellen Entwurf gravierende Mängel und wurde letztlich nicht verabschiedet.“ Das ist doch auch eine Tatsache, die Sie bitte anzuerkennen haben.</p>
<br />Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE): Das habe ich getan!
<p class="blocksatz"><br />Nein, Sie haben es nicht anerkannt. Sie haben damals als zuständige Ministerin einen völlig unzureichenden Entwurf eingebracht und wollen jetzt unter unserer Verantwortung die Maximallösung. Ich sage Ihnen zu dieser Maximallösung: Ich kann mit dem Entwurf eines Verbandsklagerechts, der die Forderungen der Tierschützer, vielleicht auch meine eigenen, nicht zu 100, sondern nur zu 95 Prozent erfüllt, besser leben als mit einem Wolkenkuckucksheim, das ich zwar fordern mag, aber nie bekommen kann und es dann bei einem Status quo bleibt, den ich nicht akzeptieren möchte.</p>
<br />Beifall bei den Regierungsfraktionen
<p class="blocksatz"><br />Wir halten also Folgendes fest. Wir sind bereit, von jedem Kritik anzunehmen und darüber auch zu diskutieren. Aber Ihre Kritik, Frau Ministerin a. D., an diesem Gesetzentwurf der Großen Koalition kann ich so nicht stehen lassen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.</p>

Beifall bei den Regierungsfraktionen]]></content:encoded>
			<category>Reden</category>
			<category>Politikfeld</category>
			<category>Justiz</category>
			<category>Verfassungs-</category>
			<category>Rechtsfragen</category>
			<category>Kolb Gisela</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 17 May 2013 10:32:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände</title>
			<link>http://www.spd-fraktion-saar.de/index.php?id=219&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=2925&#38;cHash=321322822f6cb8dfca538a3826394698</link>
			<description>13. Sitzung des Landtages am 20. März 2013</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="blocksatz">Herr Präsident! Meine Damen und Herren! </p>
<p class="blocksatz">&nbsp;</p>
<p class="blocksatz">Zum Gesetzentwurf ist schon vieles gesagt worden, eigentlich bräuchte ich den Ausführungen von Frau Ministerin Anke Rehlinger oder des Kollegen Günter Heinrich nicht viel hinzufügen.</p>

Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE): Dann ist es doch gut!
<br />Ich denke, man sollte einiges von dem, was von den Oppositionsfraktionen gesagt wurde, ins rechte Licht rücken. Wenn Sie wissen wollen, was die Tierschutzverbände über diesen Gesetzentwurf denken, dann empfehle ich, die gestrige Pressemitteilung von „Menschen für Tierrechte“ - der Bundesverband der Tierversuchsgegner - zu lesen. Mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, zitiere ich daraus: Mit diesem Gesetzentwurf punktet das Saarland gleich dreifach. Erstens würde das Saarland dann nach Bremen und sehr wahrscheinlich Nordrhein-Westfalen das dritte Bundesland mit Tierschutzklagerecht, zweitens nach Hessen, Berlin und Baden-Württemberg das vierte Bundesland mit einem Tierschutzbeauftragten und drittens ist das Saarland das erste Bundesland, dessen CDU sich zum Klagerecht bekennt. Wir halten das für eine starke Leistung. - So Dr. Christiane Baumgartl-Simons, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte. Damit könnte ich eigentlich meine Ausführungen schließen.
<br />Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE): Das haben Sie eben schon einmal versprochen.
<br />Ja, aber ich halte mich oft nicht an meine Versprechen, Herr Kollege.

<p class="blocksatz">Oh-Rufe von den Oppositionsfraktionen</p>
<p class="blocksatz">&nbsp;</p>
<p class="blocksatz"> Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE): Das ist nicht nur Ihr Problem, das ist auch ein Problem der anderen.</p>
<p class="blocksatz">&nbsp;</p>
<p class="blocksatz"> Zuruf des Abgeordneten Jost (SPD)</p>
<p class="blocksatz">&nbsp;</p>
<p class="blocksatz"> Lachen und weitere Zurufe</p>
<p class="blocksatz"><br />Meine Damen und Herren, wie ist die Ausgangslage zurzeit? Erstens möchte ich festhalten, dass sich die überwiegende Anzahl der Tiernutzerinnen und Tiernutzer im Saarland an Recht und Gesetz hält. Das möchte ich im Sinne dieser Gruppe einmal feststellen. Ich glaube aber auch, dass es ein Ungleichgewicht der Kräfte zwischen Tiernutzern und Tierschützern gibt. Dieses Ungleichgewicht geht zulasten der Tiere. Ein Nutzer kann gegen eine Entscheidung einer Behörde, also gegen Verwaltungshandeln, Widerspruch einlegen. Bleibt der Widerspruch erfolglos, kann er klagen, möglicherweise durch mehrere Instanzen. Bleibt die Behörde untätig, dann bleiben ihm Widerspruch und Klage erspart. Dieses Ungleichgewicht zulasten der Tiere wollen wir mit diesem Gesetzentwurf auflösen. Das ist gut und richtig so. Der Klage für anerkannte Tierschutzverbände ist ein umfassendes Mitwirkungs- und Informationsrecht vorgeschaltet, weil wir mit unserem Gesetzentwurf nicht erreichen wollen, dass es ein Beschäftigungsprogramm für die Verwaltungsgerichte wird. Das wird mit den umfassenden Mitwirkungsrechten ausgeschlossen, die auch Mitwirkungspflichten sind. Wer seine Mitwirkungsrechte nicht wahrnimmt, wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Auch das halte ich für gut und richtig so. Lassen Sie mich noch einen Aspekt näher erläutern. Das ist der schon angesprochene Aspekt der Tierversuche. Hier haben wir uns dafür entschieden, dass bei der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Tierversuche als einziges Instrument die Feststellungsklage gelten soll. Ich finde das richtig, da wir nur einen Teil der Tierversuche im Saarland genehmigen müssen. Der überwiegende Anteil der Tierversuche, die in Deutschland stattfinden, hat eine Genehmigung durch das Tierschutzgesetz selbst. Hier entmachtet sich das deutsche Tierschutzgesetz zu einem großen Teil selbst, weil nur ein geringer Teil der Tierversuche, nämlich die, die der Wissenschaft und Forschung dienen, überhaupt genehmigungspflichtig sind, weil es noch einen Absatz 7 des § 8 des deutschen Tierschutzgesetzes gibt, der sinngemäß so lautet: Tierversuche, die aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung, aufgrund von EU-Recht stattfinden, brauchen keine Genehmigung. Hier werden die Tierversuche angezeigt. Es gibt nur eine Anzeigepflicht. Deshalb bin ich der Meinung, dass in diesem Bereich der Tierversuche die Feststellungsklage ein wirksames Mittel ist. Denken Sie auch an die Auswirkungen! Wenn eine Genehmigung erfolgreich beklagt wird, dann gibt es eine öffentliche Debatte über das Unternehmen oder über die Forschungseinrichtung, die diesen Tierversuch beantragt hat. Weil es diese öffentliche Debatte gibt, und weil gerichtlich festgestellt ist, dass der Tierversuch nicht dem materiellen Tierschutzrecht entsprochen hat, glaube ich nicht, dass der, der dies gemacht hat, ein zweites Mal in der Öffentlichkeit stehen will. Deshalb glaube ich auch, dass die Feststellungsklage gerechtfertigt ist. Lassen Sie mich zusammenfassen. Ich halte unseren Gesetzentwurf, den Gesetzentwurf der Regierungskoalition, für einen guten Gesetzentwurf. Er wird den Tierschutz im Saarland ein gutes Stück weiterbringen. Er wird Waffengleichheit zwischen Tierschutz und Tiernutzung erreichen. Damit, denke ich, wird dem Staatsziel Tierschutz mehr Geltung verschafft. Ich danke für Ihre Ausführungen. - Entschuldigung. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.</p>

Beifall bei den Regierungsfraktionen und Heiterkeit
<br />Ich glaube, auf diesen Versprecher habe ich kein Urheberrecht. Das hatten wir schon.

Beifall und Heiterkeit.]]></content:encoded>
			<category>Reden</category>
			<category>Justiz</category>
			<category>Verfassungs-</category>
			<category>Rechtsfragen</category>
			<category>Kolb Gisela</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 17 May 2013 10:17:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Mut zu Liebe und Vielfalt!</title>
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			<description>Fraktion fordert komplette Gleichstellung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften</description>
			<content:encoded><![CDATA[Am heutigen Freitag findet der „Tag gegen Homophobie“ statt. Die SPD-Landtagsfraktion fordert in diesem Zusammenhang die Bundesregierung auf, endlich die steuerliche Gleichstellung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften anzupacken. „Ich rate Schwarz-Gelb Mut zur Liebe und zur sexuellen Vielfalt zu zeigen! Homosexuelle Paare sind ein Teil dieser Gesellschaft und sie sind in ihrer Lebensführung nicht schlechter oder positiver zu bewerten als andere Paare“, erklärt Sebastian Thul, SPD-Experte für den Bereich Gleichstellung. „Die vollkommene Anerkennung als gleichberechtigter Lebensentwurf ist überfällig: Im 21. Jahrhundert sollte es doch wirklich eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Lebensgemeinschaften mit allen Rechten und Pflichten anerkannt werden.“ <br />„Die rund 27 000 eingetragenen Lebenspartnerschaften in Deutschland sind von der Ehegattensplitting-Regelung noch immer ausgenommen“, betont Thul „Damit spart Schwarz-Gelb zwar rund 30 Millionen Euro im Jahr auf Kosten der Gleichstellung. Aber mehr als zehn Jahre nach Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaften ist es an der Zeit, diese Ehe zweiter Klasse abzuschaffen und die Ehe für alle einzuführen. Frankreich hat dies gerade vorbildhaft umgesetzt.“<br />Thul verweist auch auf Schwulenfeindlichkeit im Alltag. „Die gesetzliche Ungleichbehandlung ist nur die Spitze des Eisbergs. Die Zahl der Gewalttaten aufgrund sexueller Diskriminierung steigt nach Expertenangaben seit Jahren an und es kommt offenbar täglich zu Übergriffen auf Homosexuelle“, betont Thul. „Es steht einer modernen Gesellschaft gut zu Gesicht, allen Menschen ein gewaltfreies und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Ich mahne daher zu mehr Toleranz und einem friedlichen Miteinander. Schwarz-Gelb kann hierfür mit der steuerlichen Gleichbehandlung ein klares und eindeutiges Zeichen für die Akzeptanz Homosexueller in der Mitte unserer Gesellschaft setzen.“]]></content:encoded>
			<category>Presse</category>
			<category>Soziales</category>
			<category>Gesundheit</category>
			<category>Frauen</category>
			<category>Familie</category>
			<category>Justiz</category>
			<category>Verfassungs-</category>
			<category>Rechtsfragen</category>
			<category>Thul Sebastian</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 17 May 2013 10:10:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Beschlussfassung über den von der PIRATEN-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit durch ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverlage verhinder</title>
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			<description>13. Sitzung des Landtages am 20. März 2013</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="blocksatz">Frau Präsidentin! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin gerne bereit, an der einen oder anderen Stelle bei bestimmten Prozederen und Abläufen „Lehr anzuhole“, wie man auf Saarländisch sagt, aber was ich nicht annehme, ist, wenn man hier so tut, als hätte man allein das Fachwissen und die Einschätzung darüber, was gut, richtig, falsch oder schädlich ist.</p>
<br />Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE): Nein, das Wissen hat ja nur der Kollege Jost!
<p class="blocksatz"><br />Herr Kollege Hilberer und auch Herr Kollege Ulrich, dabei legen Sie eine Arroganz an den Tag, die manchmal unerträglich ist.</p>

<p class="blocksatz">Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE): Das sagt jetzt der Richtige! - Heiterkeit bei den Oppositionsfraktionen.</p>
<p class="blocksatz"><br />Ich will mit einem Satz beginnen, den Sie, Herr Hilberer, ganz zu Anfang gesagt haben. Es war Ihr Einstiegssatz. Ich will ihn in Kontext zu dem setzen, was Sie gegenüber dem Kollegen Conradt gesagt haben, wonach er eigentlich an der Sache vorbei gesprochen habe. Der erste Satz, den Sie ausgeführt haben, war, das Leistungsschutzrecht sei ein Grauen für alle, die ins Netz schreiben. - Das ist aber ein Zitat von einem Rechtsanwalt namens Udo Vetter, dessen Law-Blog zu den in Deutschland am meisten verlinkten Blogs zählt. Wer Böses dabei denkt, kann sich darauf seinen Reim machen. Vetter, der für die PIRATEN bei der kommenden Bundestagswahl antreten wird, schreibt weiter, wenn dieses Leistungsschutzrecht nicht gestoppt werde, dann werde die Abmahnmeute auf Menschen gehetzt, die im Netz ihre Meinung sagen.<br />Der Einstieg von Herrn Hilberer war, dass er bestreitet, was der Herr Kollege Conradt zur Grundlage seiner Argumentation gemacht hat, nämlich dass das, was der Kollege Hilberer hier gesagt hat, im Grunde genommen mit diesem Leistungsschutzrecht überhaupt nichts zu tun habe. Ich bin gerne bereit, mit Ihnen über das Für und Wider dieses Leistungsschutzrechtes zu streiten, aber ich bin nicht bereit, diese Arroganz hinzunehmen, dass Sie glauben, Sie hätten die Weisheit mit der Schöpfbolle zu sich genommen, alle anderen wären doof oder gingen an dem Thema vorbei. Das kann ich so nicht stehen lassen, meine sehr geehrten Damen und Herren.</p>
<p class="blocksatz"><br />Beifall bei den Regierungsfraktionen</p>
<p class="blocksatz"><br />Ich will das fortführen, meine Damen und Herren. Dieser Artikel war vom 05. März, nachzulesen in einer Ihnen nicht ganz abgeneigten Zeitung, nämlich der taz. Die taz ist ja wahrlich keine Zeitung, die Ihnen in irgendeiner Art und Weise ans Leder möchte, ganz im Gegenteil. Es ist eine Zeitung, die zu Ihren Debatten und Diskussionen auch positive Berichte und Artikel geschrieben hat. Die taz hat am 05. März, also noch vor der Veränderung im Deutschen Bundestag, einen Artikel dazu geschrieben. Ich gebe das jetzt einmal etwas breiter wieder, um zu dokumentieren, dass das, was hier teilweise an die Wand gemalt wird, überhaupt nichts mit der Realität zu tun hat. „Diese Position ist sicher etwas extrem. Denn Vetter glaubt, das Leistungsschutzrecht habe geradezu das Ziel, dass Blogger sich ‚abmahngefährdet’ fühlen und ‚viele lieber gar nichts mehr schreiben’. Viele Netzaktivisten teilen die Vermutung, dass bald eine gewaltige Abmahnwelle über deutsche Blogger hinwegrollen wird.“ Der Kollege Hilberer hat ja in seinem Beitrag auch davon geredet, dass Blogs, Facebook und Twitter dann auch zwischen die Räder geraten könnten. Die taz schreibt weiter: „Diese Befürchtungen sind haltlos. Denn Blogger sind von dem neuen Gesetz gar nicht betroffen. Ihre wichtigsten Werkzeuge - Links und Zitate - werden vom Leistungsschutzrecht schon gar nicht eingeschränkt, und ansonsten gilt das Gesetz für Blogger überhaupt nicht. (...) Selbst Suchmaschinen dürfen verlinken, so viel sie wollen.“<br />„Zitieren ist unverändert möglich“, lautet es dann in dem Artikel weiter. „Auch das Zitieren fremder Texte ist unverändert möglich. Wer sich mit einem anderen Text positiv oder kritisch auseinandersetzt, darf die entscheidenden Stellen wörtlich wiedergeben. Auch hier ist keine Genehmigung erforderlich. Die Länge des Zitats muss allerdings im Verhältnis zu seinem Zweck angemessen sein. Da Suchmaschinen sich nicht gedanklich mit den verlinkten Texten beschäftigen, können sie sich aber nicht auf das Zitatrecht berufen.“ So geht das dann weiter.<br />Meine sehr geehrten Damen und Herren, was mich an dieser ganzen Debatte stört, ist, dass man glaubt, es nur schwarz-weiß diskutieren zu können nach dem Motto: Wenn das jetzt so kommen sollte, gibt es auf der einen Seite nur Gewinner und auf der anderen Seite nur Verlierer. Das lässt aber außer Acht, dass sich in dem ganzen Diskussionsprozess seit letztem Jahr mehrere Veränderungen ergeben haben.<br />Ich kann und will auch nicht durchgehen lassen, dass man hier den Eindruck erweckt, dass mit dem Leistungsschutzrecht der Untergang des Abendlandes droht. Das ist mit Sicherheit ein Gesetz, das es kritisch zu würdigen gilt, das steht außer Frage. Es ist aber bei allen Gesetzen so, dass es Für und Wider abzuwägen gilt. Aber dass man den Eindruck erweckt - und das ist ja von einem anderen Redner eben durch wiederholte Zwischenrufe versucht worden -, man werde von einer wahren Abmahnindustrie unter Druck gesetzt, das hat mit dem Thema Leistungsschutzrecht nichts zu tun.<br />So lautet dann auch der letzte Satz in dem Artikel der taz: „Dass Verlage bald Abmahnanwälte losschicken, um von Bloggern - illegal - Lizenzen zu verlangen, erscheint nicht realistisch. Das ganze Netz würde über sie herfallen, und die Anwaltskosten der zu Unrecht Abgemahnten müssten sie natürlich auch bezahlen.“</p>
<br />...
<p class="blocksatz"><br />Vizepräsidentin Ries:<br />Herr Jost, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?</p>
<p class="blocksatz"><br />Abg. Jost (SPD):<br />Nein, ich lasse keine Zwischenfragen zu. Der Kollege Ulrich braucht die auch nicht, weil er in der Regel ja immer dazwischenplärrt.</p>
<p class="blocksatz">Vereinzelt Beifall</p>
<p class="blocksatz"><br />Ich sage ganz bewusst, dass wir in diesem Zusammenhang auf der ganzen Linie über einen mehrmonatigen Prozess Veränderungen haben vornehmen können, auch aufgrund der Diskussion, die jetzt am Ende, wie ich finde, zu einem Kompromiss geführt hat. Dieser Kompromiss stellt zwar immer noch, wenn man beide Seiten zur Maxime macht, den einen oder anderen nicht zufrieden, er malt aber bei Weitem nicht das Schreckgespenst an die Wand, wie das hier durch einige zum Ausdruck gebracht wurde. - Der Aufforderung, dass das Saarland das verhindern soll, hätte es auch nicht bedurft. Wir werden aufgrund dieser Situation im Bundesrat diesem Gesetz nicht zustimmen.<br />Ich will aber auch klar sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren - und auch das gehört dazu, wenn man glaubt, an der einen oder anderen Stelle am Leistungsschutzrecht drastisch Gewinner oder Verlierer darstellen zu müssen -, was ich nicht will. Ich möchte nicht das, was beispielsweise unter piratenpartei.de steht: keine Beschränkung bei Kopierbarkeit, freies Kopieren und freies Nutzen von allem und jedem. Dass man in diesem Zusammenhang glaubt, tatsächlich alles und jedes kopieren, nutzen, vervielfältigen zu können, was man selbst für richtig hält, ist nicht das, was ich unter einer freien Gesellschaft verstehe.</p>
<p class="blocksatz"><br />Zuruf des Abgeordneten Neyses (PIRATEN)</p>

<p class="blocksatz">Kollege Neyses, Sie mögen das anders sehen, aber meine Auffassung ist das nicht.</p>
<p class="blocksatz"><br />Weiterer Zuruf des Abgeordneten Neyses (PIRATEN)</p>
<p class="blocksatz"><br />Ich bin auch nicht der Auffassung, dass man dieses Thema dazu nutzen sollte, einen Popanz zu veranstalten, wo dies nicht angezeigt ist, meine Damen und Herren.</p>
<p class="blocksatz"><br />Beifall bei den Regierungsfraktionen. - Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE): Wie ist denn die Position der SPD im Deutschen Bundestag? Sagen Sie dazu mal was!<br /><br /><br /></p>]]></content:encoded>
			<category>Reden</category>
			<category>Justiz</category>
			<category>Verfassungs-</category>
			<category>Rechtsfragen</category>
			<category>Jost Reinhold</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 17 May 2013 09:47:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Prozesskostenhilfe - Grundrecht auf Zugang zu den Gerichten sichern</title>
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			<description>13. Sitzung des Landtages am 20. März 2013</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="blocksatz">Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich kurz fassen, selbstverständlich. Aber dennoch müssen zwei, drei Punkte angesprochen werden. Das, worauf es hier ankommt, sind Rechtsschutz und Rechtswahrnehmungsgleichheit - nicht mehr, nicht weniger.<br />Das heißt, dass in der Prozesskostenhilfe und in der Beratungshilfe dem Bedürftigen in gleicher Weise wie dem Bemittelten der Zugang zu den Gerichten offenstehen muss. Es muss ihm offenstehen, seine subjektiven Rechte auch verteidigen zu können. Dabei muss aber der Bedürftige ebenso wie derjenige, der seine Kosten aus eigener Tasche zahlt, bei seiner Entscheidung, ob er Rechtsrat einholt, Kostennutzen und Kostenrisiko gegeneinander abwägen.<br />Frau Kugler, Sie haben recht: Die Tendenz bei der Prozesskostenhilfe ist nicht steigend. Und man muss sehen, dass dabei auch nicht klar herauszufinden ist, inwiefern bei diesen Beträgen Prozesskostenhilfe auch zurückfließt. Das ist richtig. Sicherlich ist dieses Geld notwendig, und es ist auch gut dort angelegt, wo Rechtsschutz benötigt wird und für alle Menschen gleichermaßen gewährt werden soll. Aber Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe waren noch nie Mittel, sind es auch heute nicht, selbstständig lösbare Alltagsangelegenheiten von Anwälten und Gerichten beraten zu lassen. Das sage ich Ihnen auch aus meiner langjährigen Erfahrung als Anwältin. Denn dann finden diese Menschen auch keine Hilfe.<br />Ein legitimes Ziel dieses Gesetzes ist, die Steigerung der Effizienz der Verfahren zu überprüfen, aber auch gleichen Zugang zum Recht zu gewährleisten, und zwar unabhängig vom Einkommen. Das ist ganz sicher.<br />Der Deutsche Anwaltverein und auch die Bundesrechtsanwaltskammer haben sich in ihren Stellungnahmen grundsätzlich positiv zu diesem Gesetzentwurf geäußert. Selbstverständlich vertreten sie hierbei die Interessen der Anwaltschaft in besonderem Maße und üben dementsprechend Kritik aus Sicht ihres Berufsstandes, an den das Geld fließt. Das muss man einfach wissen. Zur Unterscheidung: Die Beratungshilfe wird im außergerichtlichen Bereich gewährt, die Prozesskostenhilfe im gerichtlichen Bereich. Das ist ein großer Unterschied. Bei der Beratungshilfe hat sich deswegen Änderungsbedarf ergeben, weil das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass es verfassungswidrig ist, den Kreis der Beratungsleistenden einfach auf die Anwälte zu konzentrieren. Es hat vorgegeben, diesen Kreis auf Steuerberater zu erweitern. Deshalb ist im Gesetzentwurf richtig und verfassungskonform der Personenkreis auf Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Rentenberater erweitert.<br />Ich komme zur „Mutwilligkeit“ der Beratungshilfe. Diese ist legal definiert worden und ist schon seit vielen Jahren gängige Praxis.</p>
<br />Zuruf der Abgeordneten Kugler (DIE LINKE)
<p class="blocksatz"><br />Die Erfolgsaussichten müssen geprüft werden, und zwar so, dass ein bemittelter Rechtsuchender von der Beratung und Vertretung durch eine Beratungsperson absehen würde, wenn er seine Kosten prüft. Frau Kugler, diese Erfolgsaussichten betreffen nicht die Vollstreckung, das hat damit überhaupt nichts zu tun. Es wird nur geprüft, ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Es hat mit der Vollstreckung, ob tatsächlich Geld da ist, nichts zu tun; das wird auch nicht geprüft. Die Pflicht, vor der Beratung einen Antrag zu stellen, existiert faktisch schon und wird von den Anwälten bereits seit vielen Jahren praktiziert. Es wurden nur in einem viel größeren Umfang Ausnahmen zugelassen, den Antrag nachträglich zu stellen. Dass er jetzt vorher gestellt werden muss und nur noch ausnahmsweise nachträglich, gibt dem Hilfesuchenden Rechtssicherheit. Sie wissen dann bereits im Vorfeld, ob sie die Beratungshilfe bekommen oder nicht. Wenn sie zuerst zum Anwalt gehen, der Antrag erst hinterher geprüft wird - was Rechtspfleger und Gerichte machen müssen - und nicht bewilligt wird, dann stehen die Menschen da und haben eine Forderung zu begleichen, für die vielleicht kein Geld da ist. Deshalb gereicht der Gesetzentwurf in dieser Hinsicht für den Hilfesuchenden zum Vorteil.<br />Selbstverständlich prüft auch der Rechtspfleger diesen Antrag und weist ihn zurück, wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen, zum Beispiel weil die Bedürftigkeit fehlt. Das ist aber auch kein Gesetzesnovum, denn es ist bei Anträgen, die zu bewilligen sind, immer der Fall, dass sie auch zurückgewiesen werden können. Es führt im Übrigen auch zu einer besseren Strukturierung der Verfahrensabläufe. Richtig ist, dass im Gesetzentwurf die Freibeträge für Erwerbstätige abgesenkt wurden. Das bedauern wir ausdrücklich, das ist sehr schade. Es wird aber niemandem, insbesondere nicht den Empfängern von Niedriglöhnen, der Zugang zur Prozesskostenhilfe verweigert. Es ändern sich die Rückzahlungsmodalitäten, die Ratenhöhe und die Ratendauer, aber der Zugang wird nicht erschwert, er wird auch nicht unmöglich gemacht.<br />Im Übrigen ändert sich für die Bezieher von Hartz 4 nichts, die Leistungen bleiben gleich. Es treten dort Änderungen ein, wo Prozesskostenhilfe als Darlehen gewährt wird. Man kann an dieser Stelle ansetzen: Die zugrunde liegende Verordnung der Berechnung muss so geändert werden, dass auch die zur Ausübung der Erwerbstätigkeit erforderlichen Kosten hinreichend berücksichtigt werden, zum Beispiel die Fahrtkosten. Das hilft den Menschen tatsächlich. Nicht der Gesetzentwurf, sondern die zugrunde liegende Verordnung mit den entsprechenden Beträgen muss geändert werden.<br />Die Ratenobergrenze hat Frau Kollegin Heib ausreichend erklärt. Ich komme noch zu einem wichtigen Punkt. Meine Damen und Herren, im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass der Einsatz von Vermögen verlangt wird, und zwar das, was aus dem Prozess fließt. Das darf doch nicht ernsthaft kritisiert werden! Folge wäre, dass derjenige, der beispielsweise in einer Erbschaftsangelegenheit infolge dieses Prozesses ein Vermögen zugesprochen erhält, die für diesen Prozess anfallenden Kosten von der Solidargemeinschaft tragen lässt. Das kann und darf nicht sein, denn der durch die Prozessführung erlangte Vermögensvorteil muss im Sinne einer sozialen Gerechtigkeit auch für die Kosten eingesetzt werden. Es bleibt in jedem Fall sichergestellt, dass die nicht vermögende Partei den Prozess auch führen kann.<br />Ich möchte noch ganz kurz zu dem Problem Scheidungsverfahren Stellung nehmen. Meine Damen und Herren, es war bisher immer so, dass diejenigen, die die Kosten aus eigener Tasche bezahlt haben, bei unproblematischen Scheidungsfällen einen Anwalt beauftragen konnten. Dieser Anwalt wurde einer Partei beigeordnet, war aber für beide Parteien tätig. Das bleibt auch so. Wenn es Streit gibt, muss der Anwalt aber das Mandat für beide Parteien zurückgeben, ansonsten macht er sich des Parteienverrats schuldig. Das ändert sich durch diesen Gesetzentwurf auch nicht. Das heißt, die Beiordnung wird niemals nur für einen Antragsteller oder eine Antragstellerin erfolgen, wenn Streit besteht. Das darf ein Anwalt aus seinem Berufsrecht heraus nicht annehmen. Das gilt auch für Verbundsachen, die nach einer Scheidung nachfolgen wie Zugewinn, Unterhalt und Sorgerecht. Dafür wird immer gesondert Prozesskostenhilfe bewilligt. Das bleibt so weiterbestehen, die Erforderlichkeit wird auch dann immer bejaht werden.<br />Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf hat die Intention, dieses Recht effizienter zu gestalten vor dem Hintergrund ständig wachsender Ausgaben der Länder, zugleich aber zu gewährleisten, dass jeder Bürgerin und jedem Bürger im gleichen Umfang der Zugang zu unserem Rechtssystem erhalten bleibt. Dabei muss berücksichtigt werden, dass weder die Beratungshilfe noch die Prozesskostenhilfe ein Mittel ist, das in allen Lebenslagen hilft. Das soll sie nicht und das kann sie auch nicht. Sie ist auch nicht dazu geeignet, jedwede Alltagsangelegenheit zu regeln. Alleiniger Sinn und Zweck der Beratungs- und Prozesskostenhilfe ist, allen Bürgern den gleichen Zugang zum Recht zu ermöglichen. Dieser Gesetzentwurf verhindert das nicht, sondern ermöglicht es eher. Diese Regelung ist auch nach Expertenmeinung längst notwendig und sinnvoll. Deshalb werden wir den Antrag der LINKEN ablehnen. - Vielen Dank.</p>
<br />Beifall von den Regierungsfraktionen ]]></content:encoded>
			<category>Reden</category>
			<category>Justiz</category>
			<category>Verfassungs-</category>
			<category>Rechtsfragen</category>
			<category>Berg Petra</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 17 May 2013 09:40:00 +0200</pubDate>
			
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